Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

- 100 - alten Zeit" äußerten natürlich auch ihre Wirkung auf das staatliche Leben. Kaum 10 Jahre vor dem Zustandekommen der liechtensteinischen Sparkasse (1861) wollte das Land einige tausend Gulden für die Staatsbedürfuisse in der Schweiz ent- lehnen. Die angebotene Garantie des Landes wurde aber als nicht genügend betrachtet, sondern es 
mußten sich, um das Darlehensgeschäft zustande zu bringen, mehrere besser begüterte Inländer für das Land verbürgen. Es ist gut, daß solche Zeiten vorbei sind, und es war daher gewiß nicht verwunderlich, wenn das Entstehen der landschaft- lichen Sparkasse allgemein begrüßt wurde." Die landschäftliche 
Sparkasse ist 1861 gegründet worden. Ihre Statuten werden im Verordnungswege von der fürstlichen Regierung geregelt. Mit Landesgesetz vom 31. Dezember 1864 wurden die nicht genügenden Statuten außer Kraft gesetzt, das Institut wurde besser ausgebaut. Der Zweck der Institution wird umschrieben: Die Spar- und 
Leihkassa soll den Bewohnern Liech- tensteins einesteils die Gelegenheit geben, ihre Barschaften sicher und fruchtbringend anlegen zu Können, andererseits aber die Mittel bieten, in augenblickliche Geldverlegenheit gekommenen Landwirten, Gewerbsmännern etc. durch schnelle Aushilfe unter die Arme zu greifen. Es werden Einlagen in der Höhe von 2 fl. bis 1000 fl. angenommen. Die Anstalt hat Keine Pflicht, höhere oder geringere Einlagen anzunehmen. Gegen gute Bürgschaft werden Beträge bis zu 
100 sl. cmsgelieheu. Darleheusbeträge über 100 Gulden brauchen grundbücherliche Sicherheiten. Um die Ge- schäfte der 
Sparkasse flüssig zu 
machen, ist die Verwaltung be- rechtigt, Vorschüsse bis zumBetrage von 2000 fl. aus der fürstlichen Landeskasse zu entnehmen. Der Beamte der Sparkassa bezieht sür seine Mühewaltung eine Remuneration von 10 Prozent des all- jährlich sich ergebenden Kassaüberschusses. Die Zinsdifferenz, mit der die Kafsa arbeitete, war 1//. Für Einlagen wurden 4s^
	        

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