Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

93 - stimmte, um den immer steigenden Gemeindehaushalt zu stützen, daß gewisse Prozente der Personalklassensteuer, der Gewerbe- steuer, der Hausiertaxen, der Salzsteuer und Hundesteuer an die Gemeinden zu überweisen sind. Die schon in den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts eingeführte Verlassenschaftsgebühr (Erb- schaftssteuer) wurde durch Gesetz vom 4. Dezember 1911 und 16. Dezember 1912 bedeutend erhöht. Infolge der durch den Weltkrieg erfolgten tiefgehenden finanziellen Umwälzungen im Lande 
sah sich die Regierung vor die unumstößliche Notwendigkeit gestellt, nach einer beträcht- lichen Erhöhung der Landessteuereinnahmen Ausschau zu halten. Dieses Ziel sollte erreicht werden durch Erhöhung der Taxen, Ge- bühren und Stempel, durch Einführung einer Fahrrad- und Kraftwagensteuer, einer staatlichen Maischesteuer und einer Aus- fuhrtaxe für Branntwein. Es wurde die Progression geändert, die Klassensteuer auf sämtliche Lohnempfänger ausgedehnt und gleichzeitig der Lohnsteuerabzug angeordnet. Als einmalige und außerordentliche Steuer wurde eine Abgabe in Form der Kriegs- gewinnsteuer erhoben. Trotz der verschiedentlichen Revisionen der Steuergesetz- gebung reichte die Ergiebigkeit der Steuern nicht mehr hin, um den Landesaufwand zu decken, außerdem war durch die verschie- denen Korrekturen der Grundsatz der Gerechtigkeit, d.h. der Gleichmäßigkeit der Besteuerung durchbrochen worden. Die ein- getragenen Katasterwerte entsprachen bei Weitem nicht mehr der Wirklichkeit, es entstand ein Mißverhältnis zwischen Ertrag der Grundsteuer und dem wirklichen Bodenertrage. Die Be- lastung des Besitzes wurde überhaupt nicht berücksichtigt. Für einzelne Steuerpflichtige, wie Gewerbetreibende und Ange- hörige liberaler Berufe, bestand Deklarationszwang, sür die andern wieder nicht, dadurch entstand die große Ungleich- mäßigkeit in der Bemessung, da die GesamtleistungssähigKeit 
(Be- sitz und Einkommen) des Steuerzahlers bei der Bemessung gar
	        

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