Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1927) (27)

- 8l - 1829—33 Peter Pokorny. Frau Automa Walter. 1835—91 Joh. Michael Menzinger, Frau Aloisia Schreiber. 1861—84 Karl Haus v. Hausen, Freiherr. Frau Wilhelmina Beinhauer. Nach diesem Verzeichnis wolle das in der zweiten Auflage der Chronik von Kaiser, Seite 588, ergänzt werden. XI V. Planten. Diese kleine 
Gemeinde ist eine Walliser-Kolonie: die Ein Wanderung wird vor 1399 erfolgt sein. Sie bildete von Anfang an eine eigene Genossenschaft, gehörte aber zur Pfarrei Schaan. Am 4. August l768 unterschrieben vor dem Baduzer Oberamt drei Bürger von Planken folgendes Schriftstück: „Nachdem die Eemeind aus Planken nach erlangtem gnä- digster Longens Lelsissimii lDi-ciinsri (des Bischofs), auch des hochfllrstlichen Oberamts ein Capell in loco Planken auf der Genoß Kosten hin von Grund aus erbaut und nun zu Stand ge- bracht hat, so 
haben sich auch samentliche innwohner aufgemeltem Planken unanimiter (einstimmig) und vestiglich entschlossen, ihre Neuerbaute Capellen nicht allein in baulichen Ehren zu er- halten, sondern auch in erwägung, dieselbe der Zeit mit Keiner Fundation 
versehen ist, alle repsrancw sowohl als allenfalsige requisita zu denen Kirchen ausziehrung aus der Genoß und aus jeden privats beitrag und mittlen zu bestreiten und bei zuschasen. Des Endes willen dahero ermelte Genoß Planken jeder vor alle und alle vor einen 
vor sich, ihre Erben und nachkommen scl protocollum jucliciste srclin-li'ium hinmit obangefichiter schul- digkeit und Bersprechen halber dergestalten hiemit verbindlich machen, daß Wann auch die von ihnen Neu erbaute Capellen über kurz oder lang zu einigem Borschuß oder zu Mitteln kommen würde, Sie Genoß jedannoch mit der versprochenen Unterhaltung aus ihren Kösten in so lang fortfahren, und ohne ausslucht oder Widersetzlichkeit den notwendigen beitrag leisten wolle, bis etwcm ersagte Capellen durch auswärthige oder anderer milde Stüftun- gen also dotiert würde, daß die Genoß 
überzeiget sich sehen würde, daß ihr fernerer Beitrag und der Genoß Kosten nicht mehr nöthig anerkannt werden könnte, 
begeben sich dahero die Ein-
	        

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