Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1927) (27)

- II? scheint. Er wird die Sache besser erwogen und durch die Kritik, die das Ordinariat an dem Entwürfe übte, umgestimmt worden sein. Auch die Gemeinde Schaan machte Schmierigkeiten. Der Pfarrer von Schaan sah es ungern, das; 
Vaduz sich gänzlich von der alten gemeinsamen Pfarrkirche trennen und kein Andenken daran be- halten wollte. Er verlangte, daß die Vaduzer mit ihrem Kuraten wenigstens am Feste Marici Himmelfahrt dem Nachmittagsgottes- dienst in der Schaaner Pfarrkirche beiwohnen müßten. Auch den glatten Zehent-Austausch fand man für unbillig und der Schaaner Pfarrei für nachteilig. Auch beschlossen die Schaaner, das Brenn- holz nicht anders als wie bisher an ihre Geistlichen geben zu wollen. Carigiet wollte mit dem Landvogt nicht mündlich verhan- deln, sondern riet dem Ordinariat 
an, sich mit einer schriftlichen Eingabe direkt an den Fürsten zu wenden. Am Z.August 1838 beschloß die Schaaner Gemeinde: Die Ge- meinde Vaduz soll, falls sie sich von .>er Mutterkircbe nenneu will, wedcr von dem Vermögen oer Pfarrkirche, noch von dem Ein- kommen der Pfarrpfründe etwas zu beziehen haben, sondern Pfarr- kirche und Pfründe sollen unangetastet bleiben. Da die Pfarrlirche und der. Friedhof vergrößert werden müssen, und für alle Zukunft bleibt Vaduz schuldig, verhältnis- mäßig an den Kosten beizutragen, oder muß iich davon loskaufen. Die Gemeinde Schaan werde die al'.en Rechte der Mutter- tirche und der Pfarrpfründe aus dem Rechtsweg verteidigen, und protestiere gegen alle Opfer, die ihr auferlegt werden wollten. Das bischöfl. Ordinariat hatte schon im Jahre 183ti verlangt, daß vor der Verfassung eines Entwurfes die Gemeinde» Schaan uud Vaduz befragt werden, aber das Oberamt wollte das nicht zugeben. Nun schrieb der bischöfliche Kanzler Vaal an Cariglei, Schaun solle eine rechtliche Vorstellung einreichen mit dem Verlangen, daß die Pfründe und Muttcrkirche in keiner Weise beeinträchtig! werden, nach den Vorschriften des kirchlichen Rechtes. Im September 1838 mußte das Oberamt nach Chur berichicn. daß der Fürst der -Forderung des Ordinariates entsprechend ver- ordnet habe, daß die Vadnzer zur Erinnerung an die frühere Zu- geHörigkeit am Feste Marici Himmelfahrt Vormittag oder Nachmit- tag nach Schaan zu gehen, oder alljährlich an diesem Tage zwei
	        

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