Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 79 — Im Jahre 1756 starb der Kerr Dr. Kopp, Kanonikus am Kollegiatstift in Freising und früher bischöfl. Kanzler in Chur mit Hinterlassung eines Testamentes, in dem er folgendes verfügte: Seine Güter in Balzers und sein Kaus in Eschen sollen Eigentum der vier Kirchen in Balzers (St. Nikolaus, St. Peter, Mariahilf und St. Anna) und der Pfarrkirche in Eschen zu gleichen Teilen als ewiges Eigentum angehören. Jedoch sollen seine Erben (Kinder seiner Schwestern) den Nutzgenuß aller dieser Güter bis in die vierte Generation hinab haben. Seine Erben waren Basil und Kans Jörg Kelbert, Josef Steger namens seiner Frau Franziska Kopp, die eine Schwester des Erblassers war, und Ferdinand Kelbert (der da- mals in neapolitanischen Kriegsdiensten abwesend war. Sein Vogt war Franz Nigg) Da die Ausführung dieses Testamentes beiden Teilen nicht praktisch schien, vereinbarten sich die betreffenden Kirchen- pfleger mit den Erben vor dem Dekan Leo Fröwis, Pfr. in Schaan, dahin, daß die Erben diese Güter als Eigentum an sich ziehen, die- selben aber nach dem ausdrücklichen Willen des Erblassers niemals aus ihrer Kand geben dürfen und an die Kirchen zu Balzers 120 fl., an die in Eschen 20 fl. ein für allemal zu zahlen hatten. Dieser geistliche Kerr Dr. Kopp war der Sohn des bekannten Landammanns Basil Kopp in Balzers. Eine Tochter Antonia Dominika mit Namen hatte i. I. 1715 einen Josef Kelbert in Eschen geheiratet; die eben genannten Erben waren ihre Söhne. Sie starb im Wochenbett am 12. März 1728. Ihr Sohn Basil erhielt ihres Vaters Taufnamen. Aus dem allem geht hervor, daß die Kopp in Balzers aus Eschen stammten. Ein Bruder des Testators war Pfarrer zu Keilsbrunn bei Regensburg. ?. Gyr berichtet weiter: „Im Jahre 1760 wurde der Kirch- turm neu gedeckt und die Kosten aus dem eigenen Vermögen der Kirche mit 57 fl. 58 kr. bestritten. Papst Klemens XIII. gewährte unter dem 17. Dez. 1766 für die Pfarrkirche St. Martin den frommen Besuchern derselben nach Empfang der hl. Sakramente einen vollkommenen Ablaß. Im Jahre 1783 vermachten Joses Senti und seine Ehefrau Anna Kasler nach ihrem Ableben der Kirche 200 fl. und für die Schule 6V fl. Die Anna hatte schon vorher der Kirche und der Schule je 40 fl. vermacht.
	        

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