Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 67 - schaftliches Llebereinkommen erfolgte. Der Abt von St. Luzi ver- lange nur die Präcedenz bei den öffentlichen Prozessionen, in allen übrigen Fällen überlasse er sie gerne den Pfäfersern. Der Nuniius möchte beantragen, daß die Patres von Bendern und Eschen ab- wechselnd den Vortritt haben sollten. Sollte das nicht genehm sein, dann sollen beide Klöster Prokuratoren bestellen, die in Luzern wohnen, um die Kosten des Aufenthaltes sich zu ersparen. Damit waren die Vertreter der beiden Klöster zufrieden und kehrten fröhlich mitein- ander heim. Aber die Herren von St. Luzi waren mit diesem Vorschlag nicht einverstanden nnd so mußte der Prozeß begonnen werden. Es ist nun interessant die Gründe zu erfahren, die jede der beiden Parteien für ihre Sache ins Feld führte. Pfäfers sandte ein Schreiben^) an den Nuntius ein, des in deutscher Üebersetzung folgende» Wortlaut hatte: 1. Der Abt von Pfäfers ist schon seit mehr als 606 Iahren Reichsfürst, dem vor allen Neichsäbten von Rechtswegen die Präcedenz gebührt, und bisher ohne jede Widerrede zugestanden wurde, das umsomehr von dem Abt zu St. Luzi, der weder Reichsfürst ist, uoch irgend einer Prärogative sich erfreut, gegen dessen Einführung und Benediktion selbst der Vaterabt von Roggenburg feierlichen Protest eingelegt haben soll.**) Gewiß diese Pfäfers gebührende Präcedenz würden Kaiser und Reichs- fürsten nicht in Zweifel ziehen, oder einer gegenteiligen Sentenz unterwerfen, lassen. 2. Weil die Glieder an der Prärogative ihres Hauptes teilnehmen, was kein Rechtskundiger bestreiten wird, darum fordern sie vor den Religiösen von St. Luzi den Vorrang. Z. Dazu kommt der Vorrang und das Alter der Pfarrei Eschen. Denn im ältesten Llrbar unseres Klosters wird sie genannt „Die Pfarrei der Herren von Schellenberg", die seit unvordenk- licher Zeit an das Pfäferser Kloster kam, wie das „Goldene Buch", das in den Anfängen des Klosters geschrieben wurde (bevor der Orden der Prämonstratenser vielleicht existierte) und *) Sämtliche Akten dieses umfangreichen Fascikels sind in sehr ge- wandtem Latein abgefaßt. ") Der Abt Milo war vom Papste ernannt worden.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.