Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 59 - Item wie ein Nachpar Wunn, Weyd, Atzung, Kolz und alles was ihm bedürftig. Item Klein Zehenden: Kampf, Rüeben, Linsen, Fenk, Kirsch, Erbsen, Bonen, Kraut. Item Äpfel, Birnen, Nüssen, und alle Frucht wie sie den Namen haben vor unerdenklich Jahr hero. Item in der Kirchen Tauf- und Grabgelt, Beichtgelt, Opfer, Iahrzeit Gelt. Item soll Ihn niemand strafen als ein Oberkeit, wo es noth- wendig ist. Item das Pfarrhaus in Tach und Küllung halten mit Kilfe der Gemaind wie von Alters her, wie mir mein Kerr auferlegt hat zu tun. Item gibt man ein Pfund Pfg. dem Kerr von Snlz Schirm- gelt, auch verehrt man Ihm ein Fueder Stro. Zue müssen sye allmenklichen, daß von unerdenklich Jar von frommen Lüten die Pfrund Eschenz von Kerr zue Schellenberg kombt und ietz hat das Gottzhaus Pfevers als es ist befreyt von dem Pabst hero anno Domini .332. (Auszug aus dem uralten Pergament-Ürbar.) Im Jahre 1570 wurde eine neue Teilung des Zehent Gebietes zwischen den Klöstern St. Luzi uud Pfäfers vorgenommen. (S. Jahr- buch 1923 Gesch. v. Bendern S. 51.) Pfarrer Wolfsperger machte i. I. 1579 eine Zusammenstellung des Einkommens des Pfarrers von Eschen. Darnach bezog er von 16 kleineren und größeren Gütern circa 40 Viertel Waizen und Kerner und 14 Pfund Pfg. Zins; überdies hatte er einen großen Weinberg mit 14 Beeten. Dazu kam noch das Erträgnis des Zehnten aus mehreren Feldern. Der Besitzstand war: 1 Weingarten, 7 Aecker, 3 Widum, I Wiese, 2 Britschen zu Nendeln, 3 Britschen in Eschen- Auf geschehene Reklamation der gräflichen Verwaltung trat i. I. 1642 der Abt Beda derselben die Kälfte des Neugereutzehn- ten ab; doch müsse der Kloster-Ammann bei der Teilung mitwirken. Aber schon im Jahre 1649 verkaufte der Graf diesen Neugereut- zehnten an das Kloster. Im Jahre 1647 schrieb der Landvogt Jakob Sandholzer von Zundersberg dem Abt, er habe an die 8000 Thaler Brandsteuer, die das Land an die Schweden zu zahlen habe und die auf die Be- sitzungen umgelegt wurden, 60 Thaler bis in 6 Tagen zu entrichten.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.