Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 45 — säumte nicht, daß von hier an Ew. Liebden abgelassene pro memoris sowohl als die von Ew. Liebden dagegen gemachte Gründe in Betrach- tung zu ziehen, und da ich dadurch ganz überzeuget worden, daß Ew. Liebden als gnädig gebietenden Landesfürsten und scivolisto ecclesise das ^us cummulstive oizsixnscli unstreitig gebühre, bedauerte ich all jene Schritte, die vormals von Seiten unseres Stiftes gemacht worden. Gleichwie aber ohne Widerspruch dieses damals schon zustehende Recht anerkenne, hat sich anno I75Z der Landvogt Grillot in die Possession gesetzt und damals das jus oksixnsncl sowohl als die Errich- tung des Inventars vorgenommen. Zu diesem sind wir anch erbietig ein gefertigtes Instrument Ew. Liebden mitzuteilen, kraft dessen wir uns verbindlich machen, bei jeglichem Sterbefall das jus oclsi^nsncji und der Inventarisierung ohne Widerrede mit uns ausüben zu lassen, zu hohen Handen stelle. So hoffe ich gleichermaßen im ruhigen Besitze meines Patronat- rechtes und Kollaturrechtes von Ew. Liebden gleichwie von Äochsel. Vorfahren auch geschehen, geschützet zu werden. In Kraft dessen war immerhin geglaubt, ich könne wie in allen übrigen meinen Pfarreien geschieht, ohne Verletzung hoher Rechte und ohne Nachteil errichteter Traktaten nach Belieben auf die vakant gewordene Pfarre Eschen einen Religiösen aus dem Kloster oder in Abgang dessen einen tüchtigen Weltpriester als Vikar von Ew. Liebden bestellten hochfürstl. liechtenst. Oberamt, wie von unvordenklichen Iahren her die Llebung war, präsentieren. Auf einmal aber und da ich es am wenigsten vermutete, verlangen Ew. Liebden die Vorstellung eines Weltpriesters und zwar ehevor ich meinen Pater von seiner Pfarrei abgerufen. Ich weiß aber nicht, warum dieses Schicksal mich und mein Gotteshaus allein treffen soll, da in eben Ew. Liebden nämlichen Herrschaft und angrenzenden österreichischen Orten die Abänderung nnd Wiederbe- setzung der Pfarrei durch Religiösen allermildest von dero k. k. apostol. Majestät gleichfalls gestattet werde. Mir fallet um so schwerer die Angnade Ew. Liebden zu fühlen, als unbewußter mir die Llrsache davon und bekannter Ew. Liebden das Wahlverhalten meiner zu Eschen gestandenen Patres sein mag, welche weder an dem schuldigen Respekt gegen das hochfürstl. Oberamt, weder an ihren pfarrlichen Pflichten meines Wissens jemals ermangelt haben. Ja wann die Pfarrkinder in Eschen eine Klage mit Grund wider den Pater haben, so hat
	        

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