Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 34 - Vertrag, indem er das freie Verfügungsrecht über sein Vermögen sich durch das Versprechen erkaufte, den zerfallenden Stall auf seine Kosten zu restaurieren und zu erhalten und überdies ein neues Gartenhäuschen zu errichten, ebenso ein theologisches Werk für die Bibliothek und ein Meßgewand für die Feste dem Kloster zu kau- fen. (Die Pfründe wird als „fett" bezeichnet). Anter dem 4. März 1722 schrieb der Liechtensteiner Landvogt an den Abt von Pfäfers, daß am 2. ds. Mts. der Pfarrer von Eschen, Rudolf üttinger, gestorben sei und das f. Oberamt die Rechte des Fürsten zu wahren habe, zwar gehört habe, daß der Abt das Kollaturrecht innehabe, daß aber dem Fürsten als dem Schntzherren der Pfarrei das Recht zustehe, einen tauglichen Nach- folger auf die vakante Stelle zu empfehlen und daß die Wahl dem Landvogt anzuzeigen sei, damit er der Installation beiwohnen könne, und da die Anzeige an den Fürsten nach Wien gehen müsse und die Antwort etwa drei Wochen ausstehen dürfte, daher wird der Abt ersucht, mit der Wahl noch zuzuwarten, bis vom Fürsten eine Resolution eingelangt sein werde. Anter dem 27. März konstatierte der Assessor des Feldkircher Dekanates, daß der ?. Cölestin Mol, Administrator von Pfäfers, namens des Abtes gegen die Vornahme der sctug kunerslss für den verstorbenen Pfarrer Attinger Protest eingelegt habe, weil sie gegen die Rechte des Fllrstabtes verstoße. (Der Dekan hatte nicht nur die Beisehungsfeierlichkeiten, sondern auch die Versiegelung etc. vorgenommen, wozu er nicht berechtigt war). Am 4. April langte ein fürstliches Restript an, welches besagt, der Fürst sei mit dem Entgegenkommen des Abtes sehr zufrieden und..empfehle dem Oberamt ein gleiches Verhalten gegen den Abt; weil der Fürst für diesen Fall keinen geeigneten Kandidaten vor- zuschlagen wisse, soll die Wahl dem Abt freigegeben werden. Der Abt ernannte nun den ?. Ildefonds Brandenberg zum Pfarrer. Das Oberamt dankt für die Mitteilung, will gegen die Person des Gewählten nichts einwenden, da auch der Fürst für diesen Fall keine Einwendung mache; aber für die Zukunft müsse dem Fürsten das Recht des Vorschlags gewahrt bleiben. Der Kanzler des Klosters, Josef Leonhard Betschart, der früher gräfl. Landvogt in Vaduz gewesen war, wurde nun nach Vaduz,
	        

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