Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

— 17 — Gemeinde inskünftig dem Zehentherrn sotanen Zehnten unverweiger- lich liefern solle. Was aber den vorhergehenden vorjährigen Zehent belange, können sie sehen, wie sie sich mit Ihro Äochfürstlichen Gnaden zu Pfäfers vergleichen könne! Nun kamen die Vertreter der Gemeinde zum Abt und zum Statthalter ?. Ambrosius und baten um Nachlaß des Zehnten von den vergangenen Iahren 1712 und 1713. Der Abt begnügte sich für 1712 mit dem neunzehnten und für 1713 mit dem fünfzehnten Teil des Erträgnisses. Im Jahre 1741 waren die sog. Nendler Wiesen zu Ackerland gemacht worden. Da das Oberamt den Zehnten von diesem Novale beanspruchte, protestiette der Statthalter ?. Anselm dagegen. Aber erst i. I. 1806 erhielt der Abt von der fürstlichen Aofkanzlei fol- gendes Schreiben: „Da der Äerr Fürstabt des Gotteshauses Pfäfers vermög des Kaufbriefes von 1649 den halben Teil des Korn- und Weinzehnten von allen nicht allein damals bestandenen, sondern auch zu ewigen Zeiten künftigen Neugereuten in der Pfarrei Eschen zu Recht hat und Se. Durchlaucht niemanden in seinen wohlhergebrachten Rechten zu verkürzen gedenken, so ist gedachte Abtei Pfäfers bei dein Besitz des halben Novalzehentgenusses in der Pfarrei Eschen ohne Anstand zu belassen." Von 1761 datiert ein Verzeichnis der Güter, von welchen der Kornzehent nach Eschen gehörte. Sie heißen: 1. die Marxhalde, 2. das Bendererfeld bis zum Zehnten der Benderer Kerren, 3. das Bülzfeld und Güggelihalde, 4. das Gostählenfeldli, 5. das Müßnerfeld, 6. das Glldigenfeld. 7. Von den 7 Falls-Aeckern gehört auf Mauren nit mehr als 18 Garben, der übrige Zehent aber da- von auf Eschen. And sollten besagte Aecker mit Türkenkorn ange- pflanzt sein, so gehört der Türkenzehent ganz auf Eschen und keiner auf Mauren. 8. Der Tiergarten bis an die Maurer Grenze. 9. Kuob, Töpfe und Fluxfeld. 1V. Ein Acker in der Köll, in den» Tuzfeld. 11. ganz Nendeln." (Soweit die Notizen des Pfarrers ?. Meinrad Gyr.) Der Pfarrer hatte den Zehnten zurecht. Da der Landtag im Jahre 1863 die allgemeine Ablösung des Zehnten beschloß, wurde
	        

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