Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1925) (25)

— 77 — Am das Jahr 1597 heiratete Karl eine der beiden Erbtöchter aus der berühmten und reichen Famile v. Schembra v, Boskowitz, - wodurch sein Besitz bedeutend vergrößert wurde. Bedeutender als die Hilfe in Geldverlegenheiten waren die Dienste, welche Karl v. Liechtenstein bei Hofe und in den öffentlichen Angelegenheiten dem Kaiser Rudolf zu leisten vermochte. Kaiser Rudolf wandte ihm auch sein volles Vertrauen zu. Er machte ihn im Jahre 1599 zum Oberstlandrichter in Mähren, und im folgenden Jahre zum Obersthofmeister, also zu seinem einfluß- reichsten Beamten. Im Jahre 1604 wurde er Landeshauptmann von Mähren, wo er sehr verworrene Verhältnisse zu ordnen hatte. Da im folgenden Jahre die Angarn in Mähren einbrachen, ernannten ihn die mährischen Stände zum Feldhern und der Kaiser forderte die Stände auf, ihren Feldherrn in diesen schweren Zeiten zu unter- stützen. Diese sammelten Truppen, beschafften Geld und Kriegsmaterial und schlugen unter ihrem General Hodiz die Angarn bei Göding und bei Angarisch-Brod. Dann rückten auch Karl von Liechtenstein und Kardinal v. Dietrichstein mit ihren Truppen in Angarn ein, nahmen mehrere ungarische seste Plätze ein, worauf der Friede folgte. In Anerkennung seiner Verdienste um das Reich durch finan- zielle Opfer und durch seine Bemühungen um Herstellung des Friedens mit Angarn und mit den Türken, erteilte der Kaiser im Jahre 1606 ihm und auch einem jeden, welcher künftig die Primogenitur der Herren von Liechtenstein von Nikolsburg haben werde, das Prädikat und den Titel „Hoch- und Wohlgeboren". Gemäß dem kaiserlichen Palatinatsbrief von 1607 erhielt jeder Primogenitus (Erstgeborene) des Hauses Liechtenstein das Recht Notare zu ernennen, Legitima- tionen auszustellen, zu adoptieren, Sklaven zu befreien, Münzen zu schlagen, Märkte abzuhalten, Namen der Ortschaften zu ändern, Schlösser zu erbauen und akademische Grade zu erteilen. Bald wurde das Verhältnis zum Kaiser gelöst, da.Karl mit dessen Tat- und Ratlosigkeit unzufrieden war und vor allem wegen des Amstandes, daß sich der Kaiser mehr von seinen Kammerdienern als von dem Ratskollegium leiten ließ. Er legte darum seine Hof- ämter nieder, auch nahm er seine Entlassung als Landeshauptmann von Mähren.
	        

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