Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1925) (25)

— 17 — „in solchen Krugen und Mißhellungen, als er jetzo hat oder noch meint anzufahen und zn tun wider die Fürsten Herzog Albrecht oder wider seinen Son, Vettern, Fründen, Helfern und Dienern, von sogetaner Fangnüsse und Beschwärungwegen, als selbe von Oesterreich an des egencmnten von Lychtenstein Brüdern und Vettern, Hansen v, Lychtenstein v. Nikolsburg und an den anderen v. Lychten- stein jetzo neulich hat geleget und getan". Sie geloben, ohne Ein- verständnis des Mathias v. Liechtenstein mit den Herzogen keine Einigung einzugehen, wie auch dieser das gleiche den drei Fürsten versprach. Aber die übrigen Glieder des liechtensteinischen Hauses waren im Gefängnis und mußten ein hartes Gericht über sich ergehen lassen. Dieses Gericht bestand aus dem alten Herzog Albrecht, dessen Schwager, dem Burggrafen Dietrich von Nürnberg, und dem den Liechtensteinern feindlich gesinnten Grafen Hermann von CM. Sämtliche Glieder des liechtensteinischen Hauses mußten zum voraus erklären, sich dem Spruche dieses Gerichtes unter allen Umständen unterwerfen zu wollen. Aus dem erfolgten Spruch ersehen wir die Größe des Besitzes an herzoglich österreichischen Lehen und Pfändern, die die Liechten- steins in Händen hatten, die Macht und den Reichtum derselben. Der Spruch vom 7. Februar 1395 fiel für sie sehr hart aus. An die Herzoge mußten herausgegeben werden die Schlösser Haimburg, Wettenegg mit Persenbruck und Rechberg, Falkenstein und Rück- senstein, die Festen zu Hof und Buchberg, welche alle Hans (Johann) v. Liechtenstein in»e gehabt hatte. Den Herzogen blieben überdies die Festen und Herrschaften: Taufers und der Stein bei Meran an der Etsch, die Festen Pernstein, Spilberg, Werfenstein, Tulbingen, Hietberg, Schwabdors, Enzesdorf, Sant Margreten, Mitterndorf, Weißenberg und Schönau, die Hans v. Liechtenstein inne hatte. Denen von Liechtenstein blieben in österreichischem Gebiete nur noch Feste und Herrschaft Feldsberg, Rabensburg, Ringleinsdorf, Mistel- bach, Alrichskirchen, serner die zwei Festen Ebelsberg und Riedegg, die Johann v. Liechtenstein vom Bischof von Passau erworbeu hatte, ebenso die Güter, welche er jenseits der Donau besaß, auch Aichach in Tirol, das Johann v. Liechtenstein vom Bischof von Brixen zu Leheu hatte. Auch ihre in Mähren ererbten oder erkauften Eigen- güter konnten sie behalten. So verlor das Haus Liechtenstein mehr
	        

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