Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1925) (25)

— 122 — alles bisher unverkümmert, ledig und los. Der Kauf ist geschehen um „ainlf pfund pfening obgemelter müntz vnd werung", welche bar bezahlt worden find. Der Käufer Ios Naher hat „diese ainlf schilling pfening Zins durch sinen vatter muter aller siner vordren vnd siner sel Hail willen ludter durch gotz willen" jedem gegenwärtigen und künftigen Caplan sant Thomas altar zu schan gegeben, die ihm jährlich in die Ewigkeit Messen lesen und andere Gottesdienst halten sollen nach Inhalt seines Testaments und des Iahrzeit Buches zu schan. Darum werden der Verkäufer Hans Jeger und seine Nachfolger im Besitze der genannten Unterpfänder ewig und jährlich an den Kaplan zu St. Thomas in Schacm die vermeldeten 11 Schillg. Pfg. auf St. Martinstag, 8 Tage vor oder nach, zu Schan im Dorf zu sichern Handen entrichten. Sollte das über kurz oder lang nicht geschehen, so sind die genannten Grundstücke zinsfällig und dem Kaplan „zu rechtem ewigen aigen Iemerme gevallen vnd vervallen ohne jeden Widerspruch." Für alle Abgänge an den Unterpfändern und am Zins-Hauptgut wolle der Verkäufer dem Käufer und der St. Thomaskaplanei in Schacm „weren fürstand vnd Versprecher sin, "vor geistlichen und weltlichen Ge- richten uud überall. — Obwohl dieser Brief einen ewigen Kauf ausweise, ermächtige der Käufer Nayer den Verkäufer, daß er und seine Nachkommen die 11 Schillg. Pfg. von jedem Kaplan zu St. Thomas wieder kaufen nnd ablösen könne, wann immer es sei, doch vor Zinsfall an St. Martin 8 Tag vor oder nach, obgenanntes Hauptgut und verfallene Zinse zusammenhast in einer vollgültigen Münze. Der Kaplan solle das Hauptgut sofort wieder an den Zins legen, damit das Testament nie abgehe. Siegler: Amann Albrecht Wolf. Pergament und Siegels wie bei der vorigen Arkunde) gut erhalten. 8̂ Zinstag vor sant Iohannstag. Rudolf Martin zu Baltzers bekennt, aufrecht und redlich verkauft zu haben, mit Wissen und Willen des Abrechten Wolffen der Zit Amann zu Vadutz, zu einem ewigen Kauf dem erwirdigen Herrn Augustin Munghofer, Kaplan auf unser lieben frowen Altar zu Sant Lorentzenkilchen zu Schan und seinen Nachkommen im Besitze der Pfründe 16 Schilling Pfg. Costentzer Müntz vnd velt-
	        

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