Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1925) (25)

— 108 — Von diesen kaufte 2. sie samt Frauental und 3. Feilhofen Fürst Johann I. im Jahre 1820. 4. Limberg kaufte derselbe Fürst im gleichen Jahre von den Edlen v. Ortenhofen und 5. Hollen egg im Jahre 1821 vom Grafen v. Kuenburg. Vom Fürsten Johann I. ging der Besitz dieser Herrschaften auf seinen zweiten Sohn Franz und von diesem im Jahre 1887 aus dessen Sohn den Prinzen Alfred über. Dieser starb am 8. Oktober 1907, worauf dessen ältester Sohn Prinz Franz jun. das Erbe antrat. Das Schloß Hollenegg stammt aus dem 12. Jahrhundert und ist ein ausgedehnter, altertümlicher Bau, welcher von den fürstl. Besitzern vielfach ausgebaut und verschönert wurde, so daß dasselbe heute zu den interessantesten Schloßbanten Steier- marks zählt (Krätzl). 6. Ringers bürg wurde im Jahre 1822 und 7. Kirchberg im Jahre 1821 durch 
die sürstl. Familie gekauft. Die Feste Ringersburg 
erhebt sich aus einem 200 m hohen Basaltfelsen und galt in früheren Zeiten wegen ihrer starken Befestigung für uneinnehmbar. Das Schloß in Kirchberg a. d. Naab wurde 1710 — 15 erbaut. 8. GroßUllersdorf (Mähren) war 1390 im Besitz des Mark- grasen, um 1496 erhielt Peter v. Zierotin diese Herrschaft. Von dessen ferneren Nachkommen wurde die Herrschaft für den Fürsten Karl im Jahre 1802 gekaust, käm dann an dessen gleichnamigen Sohn und dann an dessen Bruder Rudols. Dieser trat Groß Allersdorf an die Sekundogenitur ab für Mährische Krvmau uud Budkau. 
Jetzt ist das Schloß die Residenz Se. Durchlaucht des Prinzen Alois, zweiten Sohnes des -f- Prinzen Alfred. Das Schloß wurde um 1580 erbaut 
und ist in seiner ur- sprünglichen Anlage wohl erhalten. Von ihm sang im Jahre 1751 der Graf Karl Zierotin: „Beglücktes Mersdorf, du Wohnplatz wahrer Freude, erwünschtes Kanaan, du Haus voll Schmuck und Friede, du Krön des Mährenlandes, du Paradies aus Erden, allwo die Götter selbst vor Anmut trunken werden, wer dich nicht schätzt und denBesitzer 
ehrt,der ist im Sinn verblendet und verstört".
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.