Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1924) (24)

— 82 - in Feldkirch, unter dem die von Altenstadt standen, die auch Anteil an Guschgfiel hatten. Er meldete ihm unter dem 29. Juni: In dieser Stunde melden ihm die Frastanzer, daß ihnen die seit vielen Iahren benutzte Alp Guschgfiel von den Vaduzer Beamten als anheimge- fallen eingezogen werden wolle. Da bei dieser Alp auch die Alten- stadter und Leviser als Gemeinde mitinteressiert seien, frage er an, was das Feldkircher Vogteiamt zu tun gedenke. Gleichzeitig erhielt derselbe Feldkircher Vogteiverwalter vom Landvogt Frey v. Schönstein zu Vaduz die Einladung, den Alp- genossen zu Altenstadt zu sagen, daß sie sich am 3. Juli in Vaduz zu stellen haben. Die Mälsner werden dann ihren Brief vorweisen und den Altenstadter werde dann Gelegenheit geboten, ihre Sache zu vertreten; dann werde ganz in sorma Rechtens vorgegangen werden nach Billigkeit nnd Gerechtigkeit. Da unterdessen die Alpzeit wieder begonnen hatte und die Frastanzer ohne Rücksicht auf die Vaduzischen Verbote die Alp Guschgfiel mit ihrem Vieh wieder bezogen hatten, forderte das Vaduzer Oberamt das kaiserliche Landgericht zu Rcmkweil auf, den Frastanzern zu befehlen, innert 14 Tagen die Alp wieder zu räumen, fönst werden sie mit Gewalt davon vertrieben werden. Am 9. Juli reichten die Administrationsräte an das Landgericht einen Auszug aus dem Vaduzischen Kerrschafts-Arbar ein. Da heißt es: „Im Nenzinger und Frastanzer Kirchspiel in der Grafschaft Sonnenberg gelegen, welche Alpen in ermelten Kirchspielen gelegen, alle wie die in dem Sonnenbergischen Arbar auch klärlich vermelt, das Vogelrecht gen Vaduz geben, als wie von alters herkommen und vor Zeiten, da die .Herrschaften Sonnenberg und Vaduz von einander geteilt und entschidiget, also geteilt worden." Nun sind die Alpen aus der Grafschaft Sonnenberg aufgezählt mit der Angabe, was jede derselben dem Grafen von Vaduz als sogenanntes Vogel- recht (d. i. das Molken von einem Tag als Lohn sür den Schutz gegen die wilden Tiere) zu entrichten hatte.' Als letzte dieser Alpen wird auch Guschgfiel erwähnt mit einer Abgabe von 1 Viertel Butter und 7 Käs. 
Jedoch sei 
diese Post durchstrichen." Die Frastanzer bekannten sich zwar schuldig, das Vogelrecht zu leisten, wie sie es immer getan hätten. Äier handelte es sich aber nicht um diese Abgabe, die jede Kuhalpe leisten mußte, sondern um einen Lehenzins, der seit 40 Iahren nicht mehr bezahlt worden war.
	        

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