Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1924) (24)

60 — bemüht, aber mit wenig Erfolg. Ebenfalls am 28. Juni berichtet nämlich der Landesverweser an den Landesfllrsten, daß es schwer sei, im Auslande Geld durch Darlehen zu beschaffen, da selbst die Bank des Kantons St. Gallen seit Kriegsausbruch Anstand nehme, dem Fürstentume 5000 Gulden gegen Faustpfand zu leihen. An- fragen bei anderen Orten warten noch auf Antwort. Auch abgesehen vom Ausmarsche des Koutingentes sei die Regierung gezwungen, außerordentliche Einnahmen zu beschaffen; die 16. Bundestagskuric sei auf zwei Regierungen zusammengeschmolzen, weil die übrigen entweder ihren Austritt aus dem Bunde angemeldet oder die Leistung von Matrikelbeiträgen verweigert haben. Im gleichen Maße aber, wie Austritte aus der Kurie statthatten, steigerten sich für das Fürstentum Liechtenstein die auf die 16 Stämme entfallenden Ma- trikelbeiträge. Der Aufwand für Bundeszwecke war für 1866 mit fl. 1967.13 veranschlagt, wovon 1000 sl. auf die Matrikelbeiträge entfielen. Der tatsächliche Aufwand betrug fl. 1441.63, darunter für Matrikelbeiträge nur fl. 384.55. Es wurde also für 1866 infolge Auflösung des Deutschen Bundes nur mehr ein kleiner Teil der Matrikelbeiträge bezahlt und war die eben angeführte Befürchtung der Regierung wegen sehr erhöhter Beiträge nicht begründet. Zur Erfüllung der schon in Abschnitt 2 erwähnten Zusicherm g der Uebernahme der Kosten des Ausmarsches durch den Landes- fürsten wurde dann durch Köchstdenselben bei dem Bankhause Mamertz K Co. in Wien der fürstlichen Negierung ein Kredit von 20,000 Gulden eröffnet, der im Wege des Großhandelshauses Franz Joseph Kabtmann in Innsbruck flüssig gemacht werden sollte. Von diesem Kredite hat sich die Regierung unterm 8. August 3000 fl. überweisen lassen, ohne ihn später weiter in Anspruch nehmen zu müssen. Zunächst bestand Unklarheit darüber, ob die sür den Unterhalt des Liechtensteinischen Kontingentes erforderlichen Barmittel beim Armeekommando oder bei der fürstlichen Negierung zu beheben seien. So hat das Truppenkommando in Trient an das Liechtensteinische Kontingentskommando unterm 7. August 1866 die Weisung gegebeu, das Gelderfordernis sei auf 40 Tage zu berechnen nnd bei der Feldoperationskasse in Trient zu beheben; wegen Ausmaß der Ge- bühren und Rechnungslegung habe sich das Kommando mit einein in Prad befindlichen Truppenkörper ins Benehmen zu sehen. — Inzwischen hatte aber die fürstliche. Negierung bereits Bargeld an
	        

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