Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1924) (24)

m 24. Oktober 1795 berichtete das Vaduzer Oberamt an das österr. Vogteiamt in Feldkirch über die Feuersbrunst, die zwei Tage vorher fast das ganze Dorf Balzers ein- äscherte. Bei heftigstein Föhnsturin seien in Zeit von 6 Minuten 72 Firste von den Flammen ergriffen und, weil alle Nettungsmittel vergeblich waren, in Asche gelegt worden. Die armen Verunglückten konnten nicht das Mindeste retten, da das Feuer gerade zu einer Zeit ausbrach, zu welcher die Leute auf dem Felde waren. Anter den ab- gebrannten Gebäude» befinden sich auch die Kirche und der Pfarr- hof mit den Oekonomiegebäuden. Der Pfarrer, der außerstande war zu schreiben, ersuchte den Landvogt, dem Vogteiamte diese Anzeige zu machen. Ihm sei alles, was er in Saus und Stall gehabt, ver- brunnen, er sei ohne Dach und Fach und bitte angelegentlichst um Hilfe und um eine Wohnung. Dieser Bericht wurde dem Vogteiamt erstattet zur Weitergabe an die höheren Behörden und an den Kaiser, weil der Kaiser über die Pfarrei Balzers das Patronatrecht besaß. Dieses Recht ging nämlich mit dem Besitz der Herrschaft Gutenberg, welche die öster- reichischen Herzöge im Jahre 1314 an sich gebracht hatten. Es han- delte sich also darum, zunächst dem Pfarrer eine Wohnung zu be- sorgen und dann Kirche und Pfarrhof wieder zu erstellen, wozu der Patronus oder das österreichische Aerar beizutragen hatte. Der Pfarrhof war in den Jahren 1733—39 neu erbaut worden. Schon im Februar 1731 hatte die Hofkammer in Innsbruck das Vogteiamt in Feldkirch aufgefordert, das fürstliche Oberamt um einen Beitrag zum Pfarrhofbau anzugehen. Das Vogteiamt hielt aber dies nicht für ratsam, solange der Streit wegen des Novalzehnten zwischen dem Pfarrer von Balzers und dem Oberamt bestehe. Die Hofkammer meinte, das gehe den Patronus nichts an. Im Gegenteil würde ein schädliches Präjudiz geschaffen, wenn man den Fürsten als Mitzehent- bezüger nicht auch an den Kosten beitragen ließe. Auch sollen die Balzner in und außer der Gemeinde zu einem Beitrag durch Fron- dienste angehalten werden. Da ein fürstliches Reskrivt den vaduzi- schen Beamten befahl, dem Pfarrer von Balzers vom Novalzehnten
	        

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