Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1924) (24)

der Gemeinde Balzers. Somit bleiben noch 516 sl, vom Rentamt auszuzahlen. Da aber die Witwe Weirather uud einige Professio- nisten noch nicht befriediget sind, so ist der der Gemeinde Balzers gebührende Nest von 516 fl. gerichtlich in Feldkirch zu deponieren. Der Gemeinde sind auch I23V? fl. zu vergüten für Auslagen an den guteubergischen Gütern. Die Vorarlbergs- Professionistcn berichteten an das Kreisamt, sie hätten eigentlich noch 947 fl. zu fordern, wollen aber mit den deponierten 516 fl. zufrieden sein; aber das Gnberninm verbot dereu Auszahlung, weil vorerst die Gemeinde Balzers uud das Oberamt gehört werden müssen. Die Gemeinde richtete nuu an das Gnberuium folgende Vor- stellung: 1. Sie anerkennen, die dem Baumeister und dessen Witwe in den Iahren 1807, 1819, 1820 und 1824 geleisteten Banvorschnß von 1368 fl. nicht. 2. Sie behauptet, daß bei Berechnung ihrer Pachtschillinge für die gntenberg. Güter ein Verstoß von 500 fl. obwalte. 3. Sie bittet um Ausfolguug der beim Feldkircher Land- gericht deponierten 516 fl. 4. Sie behält sich im übrigen den Rechts- weg vor. Darauf ließ das Gubcruium die Balzner wissen: 1. Es mnß sehr besremden, daß sie eine Zahlnug, welche von dem Aerar an den Bauführer erfolgte und vvu diesem wirklich verwendet worden bloß aus dem Grunde nicht anerkennen will, weil dieselbe ohne ihre Einwilligung ausbezahlt wurde. Dieser Vorschuß wie der von 1806 mit 1137 fl. geleistete, waren eine Wohltat für Balzcrs. 2. Ans den Nechnnngen von 1778 ist ersichtlich, daß der Gemeinde die gntenb. Güter vom 1. Sept. 1778 auf weitere 10 Jahre, also bis Sept. 1788 gegen 500 fl. Jahreszins wieder geliehen wurden. And so bis 1824. Sollte die Gemeinde die Quittungen vorweisen können, so sollen ihr die 500 fl. abgeschrieben werden. 3. Die Gemeinde könne ihre Ansprüche auf die 516 fl. in gehöriger Weise geltend machen. Die Sache kam nach Wien und von dort die Entscheidung: Tatsächlich sei die Gemeinde nur für 13 Jahre den Pachtschilling schuldig, also seieu ihr die 500 fl. zurück zu gebeu. Aber sie dürfen jetzt uicht ausgefolgt, sondern mit den 516 fl. deponiert werden. Die österreichischen Professionisten haben mit der Gemeinde ihre Ansprüche auszutragen.
	        

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