Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1924) (24)

— 22 — Lluter dem 28. September 1804 ordnete ein kaiserliches Dekret den Wiederaufbau der Gebäude auf seine Kosten an, was dem er- freuten Pfarrer durch den Regierungsrat v. Schmidt mitgeteilt wurde. Im November 1804 reichte Weirather beim Vogteiamt seine Rechnung ein sür den Pfarrhofbau im Betrage von 1134 fl. Es kam , das Jahr 1805! Da von österreichischer Seite auch jetzt noch sich niemand für den Kirchenbau rührte, richtete das liechteust. Oberamt am 23. März folgendes deutliche Schreiben an das Vogtei- amt, das die ganze Sachlage treffend beleuchtete: „Eiuem wohllöbl. Vogteiamt wird gewiß nicht entfallen sein, daß wir in betreff des Kirch- und Pfarrhofbaues zu Balzers uns schon im Jahre 1797 auf eigenes Verlangen der hohen Landesstelle in Innsbruck mit dem- selben gütlich verglichen haben; dieser Vergleich wurde aber vou hoch- gedachter Stelle uicht genehmiget, sondern es hieß, die Reparation dieser Kosten müsse nach Vorschrift der kanonischen Rechte gehen. Wir mußten hieranf vermöge Schreibens vom 29. Oktober 1799 an Handen geben, wie die Gemeinde und ihre Individuen bestellet seien, was hiesige Herrschaft und Auswärtige für Realitäten in der Pfarrei besitzen, wie hoch sich der Zehentanteil, den hiesige Herrschaft dort bezieht, belaufe, wie dortige Filialkirchen bestellet seien und was für Beiträge wegen der Feuersbrunst eingegangen seien. Wir hoffen auch deutlich genng dargetan zu haben, daß die vermöglichsten Untertanen zu Balzers durch die Feuersbrunst und jetzt erst durch den Krieg verarmt sind, hiesige Herrschaft gar keine Realitäten dort habe, auch sonst niemand außer dein ErzHanse Oester- reich, welches nebst den gntenbergischen Gütern noch beträchtliche Lehen in Balzers besitzet, und die hiesige Hofkaplanei St. Florini, dessen Fondationsgütchen dortselbst sich etwa ans 2500 fl. belaufen möchten, der Herr Pfarrer dortselbst ctscimator universalis ist, uud hiesige Landesherrschaft nur einen Drittel vom Neugereutzehuteu zu beziehen hat, wovon der erstere lange Jahre für 600 fl., der letztere hingegen für 108 fl. jährlich verbeständet waren, die Filialkirchen mitsammen keine 500 fl. Vermögen haben, und die Beiträge nicht den zwanzigsten Teil des Schadens ersetzen. Wenn man dieses und den Inhalt, des Verehrlichen vom 29. Januar l. I., vermöge wessen die Baukosten hauptsächlich auf Grund- eigentümer und Zehentinhaber fallen, dann auch Se. Durchlaucht
	        

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