Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1924) (24)

17 — im vorige» Feldzuge mehr als ei» anderer Ort gelitten. Das Fürsten- haus habe in Balzers gar keine Realitäten; dagegen besitze die Hof- kaplanei St. Florini daselbst einige Güter im Werte von 2780 fl.; diese sind nicht zehentfrei. Sonst befindet sich in Balzers keine aus- wärtige Besitzung als die dem Hause Oesterreich gehörigen guten- bergischen Schloßgllter und ein Erblehen, das jetzt die Brüder Franz Josef und Josef Wolfinger inne haben und 29 V2 Viertel Gerste jährlichen Zins entrichten. Der im Jahre 1734 noch nicht ausgetra- gene Streit wegen des Novalzehnten sei zu Gunsten des fürstl. Hauses entschieden worden; er sei für 108 fl. verpachtet (Vz vom ganzen). Der Pfarrer hatte jährlich 12 fl. Bauschilling zn zahlen (seit 1734). Der jetzige Pfr. Mähr sei seit 1794 Pfarrer. Später könnte dieser Betrag aus 50 fl. gesteigert werden. Die Filialkirchen haben kein Vermögen. Für die Abgebrannten wurde etwas gesam- melt, aber nicht sür die Kirche. Ein Tiroler Baumeister soll neue Pläne machen, aber erst, wenn man weiß, wer zu zahlen hat. In diesen Kriegszeiten und an den Grenzen der Schweiz läßt sich keine sichere Schätzung vornehmen und die Weiratherschen Vorschläge genügen jetzt schon nicht mehr. Die Bemerkungen des Landes-Baudirektors (Barraga) über die Frage, wer die Kosten zu tragen habe, seien gut gemeint, aber nicht ver- wendbar. Die Rechte und Pflichten der Patrone seien im Gesetze bestimmt und lassen sich nicht nach Willkür beschränken. Im Mai 1800 gab das Gubernium die Weisung, mit dem Bau bis auf bessere Zeiten zu warten. Im März 1801 wendete sich der Pfarrer wieder an das Vogtei- amt und im September auch das Oberamt. Im Oktober 1801 schrieb der Nichter Franz Anton Frick von Balzers an das Vogteiamt: 6 Jahre sind verflossen, seit die schreck- siche Brunst die Hälfte der Einwohner der Gemeinde obdachlos ge- macht hat und Kirche und Pfarrhof niederbrannten. So suchte der mit Anglück betroffene Pfarrer Mähr eine Anterkunft beim Meister Franz Büchel zu Mäls. Dieser überwiest ihm das halbe Haus und nötige Stallung. Da ihm aber an dem billigen Hauszins bis dato nichts vergütet worden ist und er die Kriegslasten mit Steuer uud Requisitiou allein getragen hat, so bittet er das k. k. Vogteiamt um Anzeige, von woher er den Zins erhalten könne.
	        

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