Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

92 IV. Die 
Seelsorge seit dem Untergang des Klosters St. Luzi. wohne, von tadellosem 
Wandel, gesund und den Strapazen der Ben- derer Seelsorge 
gewachsen sei. Auch 
der Fürst verwendete sich für Schädler, den Sohn des Landesphnsitus. So wurde I. Rudolf Schädler 
dem Bischof präsentiert und 
von diesem bestätigt. Schädler wirkte hier mit Eifer bis zu seinem 
Tode 1873. Er war auch manche Jahre Sekretär 
des liechtenst. Landkapiiels. Zwischen dem guten Pfarrer Schädler und der Gemeinde Gam- prin entstanden einige Differenzen wegen Inanspruchnahme der Pfründe zu den Kosten der Trattablösung, der Dammbauten u. dgl. Er schrieb im Zum 1859 an die Negierung, der Säckelmeister habe von ihm 
Atzungsablösungs-Zinse gefordert. 
Doch heisze es in der fürstl. Verordnung 
von 1843: „Findet aber eine Konkurrenz der Atzungsablösungsberechtigten mit einer 
Pfründe statt, so ist die Ent- schädigungssumme zwischen den Atzungsberechtigten nach der Anzahl der Stücke Vieh, die jeder derselben von dem mit Ende 
Dez. 1342 ge- habten Viehstande auf dem fraglichen Grund zu atzen berechtiget war. zu verteilen." Der Säckelmeister fordere aber den vollen Zins des ganzen Atzungsablösungs-Kapitals, 
ohne dasz auch nur der vom Pfar- rer am Ende 
Dez. 1342 gehabte Viehstand in Abzug gebracht wurde. Im Interesse der 
Pfründe müsse er diese Zumutung zurückweisen. Es seien ihm 
nur 6 Stück Vieh in Abzug gebracht worden, obwohl der 
Pfarrer 14 Stück haben könnte. 
Auch seien viele Grundstücks von der Pfründe 
in Pacht gegeben 
worden, aus denen viel abzube- rechtigtes Vieh genährt werde. 
Auch dieses müsse in Abzug kommen. Nach Einvernahme des 
Ortsvorstandes entschied die Regierung 1. Der Viehstand von 
Ende 1342 soll in Abzug gebracht werden. 2. Der Viehstand der Pachtgüter darf nicht in Abzug gebracht werden. Das Ablösungskapital betrug für die 
Pfründe 464 fl. In Ab- zug gebracht wurde für 
jedes Stück Vieh (5 Pferde 
und 1 Kuh) I61/2 fl. Der Pfarrer rekurrierte an die Rekursinstanz in Wien, aber ohne Erfolg. Dagegen wurde die Gemeinde mit ihrer Forderung von der Re- gierung abgewiesen, als sie vom Pfarrer an Verwüstungs- und Dammkosten 110 fl verlangte, weil die Pfründen von Wuhrbaukosten immer frei 
geblieben seien. Als i. 
I. 1864 ein 
gegenteiliges Gesetz herauskam, verlangten die Gampriner vom Pfarrer auch für die Jahre vorher den treffen- den Beitrag zu den Dammauslagen, wurden aber von der Regierung
	        

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