Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

89 einen Druck auszuüben. Das Ordinariat unter dem Kanzler Bahl, der in seinen Aklenstücken ein wahres Muster von Höflichkeit und Ver- träglichkeit war, gab endlich dem Frieden zulieb nach und gestattete die Einführung des H. Konzett in das Pfarramt. Im Jahre 1326 klagte Pfr. Konzett beim Kreisamt über die Baufälligkeit des Pfarrhofes und der Ökonomiegebäude. Das Kreis- amt übergab die Sache dem Rentamt. Dieses anerkannte die Pflicht des Ärars und bestellte den Straßenmeister Bachmann in Feldkirch zur Untersuchung. Dieser fand die Klage des Pfarrers für begründet und berechnete die Kosten der Ausbesserung auf 272 fl., welche Aus- gäbe vom Eubernium genehmigt wurde. Leider war die Wirksamkeit Konzetls in Bendern nur von kurzer Dauer. Er wußte sich nicht das Vertrauen der Pfarrkinder zu erhal- ten. Allerlei Klagen gegen ihn liefen beim Bischof ein und veranlaß- ten peinliche Verhöre. Endlich im Mai 1831 schritt die erboste Be- völkerung tätlich ein und versperrte dem Geistlichen den Pfarrhof. Eine Hauptklage war, daß es bei diesem Pfarrer kein Hilfspriester aushalten könne und so die Leute aus ihn allein angewiesen seien, zu dem sie kein Vertrauen hatten.*) Pfr. Konzett, der sich nun in Vaduz aufhalten mußte, rief das Oberamt um Hilfe an. Dieses rief die Vorsteher der drei aufrühre- rischen Gemeinden zur Verantwortung; doch diese erklärten, nie und nimmer mehr den Konzetl als Pfarrer anerkennen zu wollen. Das Gubernium wandte sich nun an das bischöfliche Ordinariat. Dieses antwortete: Pfarrer Konzett habe von Anfang an kein Vertrauen genossen und immer weniger wegen Mangel an Eifer in der Seelsorge und weil es kein Vikar bei ihm aushalten konnte. Mit den Klagen gegen ihn wurde sogar das Gericht in Innsbruck beschäftigt. Als der letzte im vorigen Dezember angestellte Vikar wieder weggehen wollte, geriet das Volk in Wut und vertrieb den Pfarrer. Sein Wiederer- scheinen in Bendern würde noch größere Erzesse verursachen. Das Ordinariat habe daher einen Provisor hingeschickt und dem Konzett die Wahl gelassen, entweder freiwillig abzudanken oder den kanonischen ') Aufsallenderweisc 
hatte schon im April vas Eubernium an das Kreisamt ge- schricben, es solle 
sich beim Oberamt erkundigen, wer die abgesetzten Geistlichen verhalten müsse und das Oberamt hatte 
geantwortet, diese müssen den Tischtitel in Anspruch nehmen. Alte Pfarrer, wie der von 
Mauren, müssen einen 
Hilfs- priester bekommen.
	        

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