Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

6 l. Die älteste Geschichte der Pfarrei. Pfründe von Bendern jenem Kloster, wie aus der Bestätigungsbulle des Papstes Alexander III. vom 24. Okt. desselben Jahres hervor- geht.') Schännis wurde durch Schenkungen der Nachkommen des Grün- ders mit der Zeit reich und blieb auch von der Plünderung, 'die der Kirchenräuber Gras Roderich von Oberrätien verübte, verschont. Ursprünglich war Schännis von Nonnen des Benediktinerordens bewohnt, wurde aber um das Jahr 1040 ein adeliges Damenstist. Die Mitglieder waren Kanonissinen nach der vom hl. Augustin be- nannten milderen Regel. Kastvögte des Stiftes waren zuerst die Her- ren v. Schännis und später die Grafen v. Lenzburg, welche durch die Enkelin und Erbin des Grafen Humfrid, des Stifters des Klosters, auch seine Nachkommen waren. Wie erwähnt, gehörte die Pfarrei von Bendern noch i. I. 1177 diesem Kloster und die Äbtissin übte über dieselbe das Patronatsrecht aus. Wenige Jahre später finden wir aber Bendern im Besitze des schwäbischen Ritters Rüdiger von Limpach. Es war die Zeit, da die Grafen von Montsort in Feldkirch ihren Sitz aufschlugen und die Herren von Schellenberg am Eschnerberg erschienen. Wahr- scheinlich waren wie diese letzteren auch die Herren von Limpach durch die schwäbischen Herzoge als Hüter der Heeresstraßen hergerufen worden. ' Da um diese Zeit auch die Hohenstaufen (Barbarossa als der erste) Vögte des Frauenstiftes von Schännis waren, liegt der Schluß nahe, daß durch diese, wohl durch den Kaiser selbst, die Besitzungen des Stiftes am Eschnerberg an den genannten schwäbischen Ritter verliehen wurden. Daß diese Besitzungen Reichslehen waren, geht auch daraus her- vor, daß der Leheninhaber Rüdiger v. Limpach, als er sie dem Klo- ster St. Luzi schenken wollte, sie zuerst in die Hand oes Kaisers zurücklegte mit der Bitte, sie dem Kloster zu geben. Es war nämlich Reichsgesetz und durch Kaiser Friedrich Barbarossa neu eingeschärft worden, daß Reichslehen nur durch die Hand des Königs in anderen Besitz übergeben werden dursten. Über die Veranlassung zu dieser Schenkung an das Kloster des hl. Luzius zu Chur wird folgendes berichtet. ^) Eichhorn Episcop. Cur. Cod. prob. Nr. 62 und 63.
	        

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