Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

78 IV. Die Seelsorge 
seit dein Untergang des Klosters St. Luzi. Am 21. Juni 1805 kam aber an den Abt vom kleinen Rat des Kantons Erciubünden folgendes Schreiben: Auf die Nachricht, daß vermöge eines vom österr. Vogteiverwalter Fritschner in Thüringen dem Pfarrer von Bendern zugestellten Hosbesehls die Auslieferung sämtlicher Original-Akten und Urkunden verlangt wurde, wird.^ei! bei der Fortsetzung der Unterhandlungen zwischen dem kaiserl. Hofe und der Eidgenossenschaft über die Jnkamerations-Eegenstände zu er- örtern sein wird, welche Effekten und Gefälle dem Stift St. Luzi unmittelbar zugehören, und auf welche die Pfarrei Bendern allein Ansprache zu machen hat, uns es demnach auch wichtig sein muß, sich des Besitzes der Originaltitel zu versichern, damit die Regierung des Kantons im Falle sein möge, das Kloster St. Luzi in den Reklama- tionen seines Eigentums zu unterstützen, — vom Kleinen Rat beschlossen, dem Herrn Abt und Konvent des Klosters St. Luzi die Weisung zugehen zu lassen, nicht nur eine jede Zumutung zur Aus- lieferung irgend einer oder mehrerer Original-Urkunden, welche sich nicht ausschließlich auf die der Pfarrei Bendern zuständigen Provrie- täten beziehen, als dem Reichshauptrezeß zuwiderlaufend abzulehnen, sondern auch dem Kleinen Rat zum Behuf der erforderlichen Do- kumentierung des unmittelbaren Eigentumsrechtes des Stiftes St. Luzi an den ihm im Vorarlbergischen und Liechtensteinischen zustän- digen Liegenschaften und Gefallen bei den weiteren Verhandlungen diese Urkunden zu Handen zu stellen. Auf das hin beschloß Abt nnd Konvent, den Kellermeister schleunigst nach Bendern mit der Vollmacht zu schicken, alle die Ori- ginal-Dokumente abzufordern, die auf einen ihnen zuständigen lebens- langen Unterhalt einigen Bezug haben möchten. Der ?. Kellermei- ster soll auch inbetreff des Eeldeinzuges alle Verfügungen treffen, die er für gut findet und für notwendig erachtet. Die Confratres in Ben- dern werden, in Erwägung, daß die Kapitalzinsen noch das einzige Rettungsmittel gegen den nagenden Hunger sind, seinen Bemühungen kräftig nachhelfen. Der Kellermeister soll in die 3 Patres in Ben- dern mit allem Nachdruck dringen, daß sie die Kapitalbriefe ihm über- geben, weil kluge Herren, wie der Herr Generalvikar und der Herr Hofkanzler befürchteten, es möchte denselben gähling das nämliche Schicksal begegnen, welches den Urkunden begegnet. Es beliebe nur einer von den 3 Herren mit herauf zu kommen, uin Zeuge zu sein, daß Herr Hofkanzler die Kapitalbriese in das fürstl. bischöfl.. Archiv hinterlegen wird.
	        

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