Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

III. Die Seelsorge bis zum Untergang des Klosters. 
59 8. Auf den hl. Christtag sind 2 Messen in RuggeN gestiftet. Auf die Frage, ob man einen fremden Priester rufen solle, versprach der Pfarrer selbst zu kommen, kam aber nicht. Auf ungestümen Vorhalt las er später die Messen nach. 9. Statt des früheren halben Guldens verlangt der Pfarrer bei Hochzeiten IVs fl. 10. Er schimpfte auf der Kanzel über Nichtabstattung des klei- nen Zehnten in Schweinchen und Hühnern, dasz man sich vor den Fremden schämen muß. 11. Er verlangt, daß Bilder und Rosenkränze für die Kinoer an- geschafft werden und ladet der Kirche die Auslagen fürs hl. Öl holen und Kerzenmachen auf. Auf die Anklagepunkte antwortete der Angeklagte: Diese Klagen haben nur einige Ruggeller aus dem Wuhr zusam- men getragen. Die Benderer machten nicht mit, ihnen war der Pfar- rer gut genug. Zu 1. Es wird ein zweiter Priester angestellt, sobald die nötige Fundation vorhanden. Indessen habe ich in den 3 Jahren meines Hierseins nichts vernachlässigt. Zu 2. u. 3. beruft sich der Pfarrer aus eine diesbezügliche Ver- ordnung des Bischofs. Zu 4. beruft sich der Pfarrer auf den Vergleich von 1630 zwi- schen Ruggell und Bendern. Nur einmal habe er 3—4 Wochen in Ruggell nicht Messe gele- sen, weil er krank gewesen sei und das Wetter schlecht war. Zu 5. Die Schuld lag nicht am Pfarrer, sondern daran, daß die eingeladenen Priester nicht zahlreicher erschienen sind. Zu 6. Warum sollte das Urbar der Ruggeller Kapelle nicht wie die anderen Urbarien beim Pfarrer liegen? Der Pfarrer habe aus seiner Tasche mehr der Kirche geschenkt als alle Kläger mit ihrem übermäßigen Trinken und Essen bei den Kerzeten und Jahrtagen und Kirchenrechnungen. Die Schlüssel zur Kirchenlade hat der Pfarrer nicht vom Kirchenvogt, sondern von seinem Vorgänger ?. Hadrian erhalten. Zu 3. Der Abt hat dem Pfarrer anbefohlen, diese 2 Messen zu unterlassen, weil sie nicht rechtmäßig übernommen worden waren.
	        

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