Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

III. Die Seelsorge bis zum Untergang des Mosters. 
57 Schnitz geben wolle. Die Gemeinden Eschen, Bendern und Gamprin wollen dem Kloster gegenüber bei ihrem alten Brief bleiben. Das Kloster habe jüngst den sogenannten Langacker von der Gemeinde gekauft, Haus und Stall darauf gebaut und darauf einen Lehenmann gesetzt, der Trieb und Trab, Wunn und Waid benutzte und Schnitz und Steuer ausgenommen nichts leisten wolle. Da man aber die Unkosten und Umlagen nur ab den Gütern und Häusern nehmen müsse, falle ihnen dieses Eebahren schwer. Sie erwarten, dasz der Pächter auch alle anderen Umlagen wie jeder Gemeindemann tragen müsse. So werden noch zwei Fälle namhaft gemacht und die Obrigkeit um Ab- hilfe gebeten. Die Obrigkeit wird den Leuten Recht gegeben haben. Dagegen klagte i. I. 1635 der Pfarrer ?. Johann Sapper gegen die gräfliche Regierung beim Fürstabt von Kempten als kaiserlichem Kommissar (nach Suspendierung des Grafen), dasz der Graf Ferdi- nand Karl v. Hohenems sich über die Pfarrei Bendern das Vogtei- recht anmaße, da doch das Kloster St. Luzi frei sei, und den Noval- zehnten beanspruche. Die Pfarreien Balzers und Triefen seien von Rom aus zum Widerstand ermuntert worden. Es wird um Schutz der alten Rechte gebeten. Die Antwort lautete: Bezüglich des Vog- teirechtes bleibt es beim alten Herkommen. Wegen des Zehnten soll mit Beiziehung der Interessenten für Bendern ein neues Urbar aus- gerichtet werden. Im solgenden Jahr kam mit den Leuten zu Rug- gell, Schellenberg, Gamprin, Bendern und ab Berg wegen des Blut- und Kleinzehnten ein Vergleich zustande. Am 16. Juli 1694 hielt der Fürstbischof Ulrich in der Pfarrei Bendern Firmung und Visitation ab. Er ordnete an, daß in Ruggell, wenn in Bendern nur ein Priester sei, an Sonn- und Feiertagen keine Icchrtage zu halten seien, daß zum allgemeinen Iahrtag nicht mehr als 8—10 Priester einzuladen seien und daß für Ausbesserung der Kirche aus dem Kirchenfond 109 fl entnommen werden dürfen. Bei Kirchenrechnungen und Kerzenrechnungen sollen keine großen Auslagen gemacht werden. Nach der Resignation des Abtes Florinus nahm der Abt Adal- bert von Roggenburg den Titel eines Abtes von St. Luzi an, zog sich aber schon i. I. 1706 auf eine Pfarrei in Schwaben zurück. Auf ihn folgte zuerst als Administrator, dann als Abt ?. Milo Rieger vom Papste ernannt.
	        

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