Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

56 Ili. Die Seelsorge bis zum Untergang des Klosters. Die Mönche lebten in Chur in größter Armut. Das Mutter- kloster Roggenburg war von den Schweden gänzlich ausgeplündert worden. Da wandte sich dasselbe an den Abt von St. Luzi um Hilfe. Dieser aber schrieb nach Roggenburg, St. Luzi stecke selber in der grö!ßten Armut und habe kaum Heu, um eine Kuh zu halten. Korn und Wein müsse es aus Bendern beziehen und das reiche kaum für die Notdurft hin. Der Mangel sei überall groß und nicht einmal um Geld etwas zu bekommen. „Abt Johannes IV. zeichnete sich durch Frömmigkeit, kluge Lei- tung und geschikte Verwaltung des Klosters aus und darf als eigent- licher Wiederhersteller desselben betrachtet werden." (Mayer). Der Wiederaufbau des Klosters und der Kirche wurde endlich gestattet. Der Abt Johannes brachte St. Luzi in bezug auf Mitglieder, Ver- mögen und Gebäulichkeiten zu erträglichen Verhältnissen. Auch eine Klosterschule richtete er ein. Der Bischof Johann VI. spendete dem Kloster großes Lob. Sein Nachfolger als Abt wurde ?. Florinus Zarn von Ems. Er regierte bis 1689, resignierte dann, blieb aber im Kloster und hielt sich auch zeitweise zur Erholung in Bendern auf. Er hatte mit der Not zu kämpfen und der ökonomische Stand des Klosters verschlech- terte sich wieder. Im Jahre 1667 gab er dem Michael Purtscher von Gamprin den Langenacker samt Haus und Stall, die das Kloster kurz vorher erbaut hatte, zu Lehen. Aber i. I. 1673 beschwerten sich der Ammann, die Geschworenen und Untertanen der Herrschaft Schellenberg beim gräflichen Land- vogt darüber, daß das Kloster St. Luzi resp, die Pfarrpfrttnde zu Bendern immer mehr Grund und Boden ankaufe und dadurch den öffentlichen Umlagen entziehe, wodurch die Lasten der Bürger immer größer wurden. Anlaß zur Klage gab der Ankauf des Hauses des Andreas Ohn zu Bendern durch das Kloster, wobei der Landvogt die Untertanen befragt hatte, ob sie nichts dagegen einzuwenden hät- ten. Sie antworteten nun: der Öhri habe kein Recht gehabt zu dem Verkaufe, weil ja ein Regierungsmandat bestehe, das den Bürgern verbiete, an Klöster Besitzungen zu verkaufen. Sie, die Bürger, müs- sen der Herrschaft Schnitz und Steuer und Frohndienste leisten, müssen Auf- und Anlagen tragen, Dämme unÄ Wuhre erhalten, während der Pfarrhof zu Bendern nur, wie die Feld kircher, Martini- und Jörgi-
	        

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