Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

III. Die Seelsorge bis zum Untergang des Klosters. 
49 wohl annehmen, daß er dabei bezweckte, hiedurch den Kirchgang nach Bendern zu erschweren und die Leute nach und nach von demselben ganz abzubringen. Dies veranlaßte natürlich Widerspruch von Seite der Leute im Haag, besonders da Johann Philipp strenger als bis- her llebergrifsen und heimlichen Funktionen des Pfarrers in Bendern Hieronymus Huttler, welcher die Haager schon lange gegen den ketze- rischen Grundherrn aufgewiegelt hatte, entgegentrat. Huttler bean- spruchte dagegen im März 1595 nicht nur volle Kultusfreiheit, son- dern als Abt von St. Luzi auch das diesem Kloster zuständige Tolla- turrecht der Kirchen Sennwald und Salez. Hierauf entgegnete der Freiherr: erstens sei St. Luzi ausgehoben und es existiere kein Abt mehr daselbst, seit der letzte Prälat wegen seiner Missetaten zu Chur mit dem Schwerte hingerichtet worden. Trotzdem habe sein Vater Philipp Ulrich seinerzeit bei Reformation der Herrschaft den unbe- rechtigten Titularabt in Bendern um Bestätigung der neuen Pfarrer ersucht,- dies sei aus Gewissensskrupel verweigert worden, und damit sei dies vorgebliche Recht vollends dahin gefallen. Die Sache wurde Zürich zum Entscheide vorgelegt und in der Weise entschieden, daß der Vertrag von 1599 bestätigt wurde, daß somit die katholischen Haager (15 Haushaltungen mit 12 erwachsenen Männern) Freitags, nicht Sonntags nach Salez zu gehen hatten. Immerhin wurde das jus reformationis des Freiherrn ausdrücklich anerkannt. Dem Pfarrer von Bendern, Hieronymus Huttler wurde die Verrich- tung geistlicher Funktionen auf sarischem Gebiet bei Buße verboten, auch seine weiteren Begehren abgewiesen, auf die Erklärung des Freiherrn, daß im Falle einer Wiederherstellung des Klosters St. Luzius und dessen Anerkennung durch Chur und die drei Bünde natürlich das Kollaturrecht des rechtmäßigen Abtes wieder in Kraft treten werde." Jn einer Anmerkung fügt der Ver- sasser bei: „Als insolge der Bündner Wirren im 17. Jahrh, das Kloster St. Luzius „resormiert" (soll heißen wiederhergestellt) wurde, gelang es trotz erhobener Klage dem Abte nicht, dieses Recht dem neuen Landesherrn (Zürich) gegenüber zur Geltung zu brin- gen." (Zoller-Werdmüller „Zur Geschichte der letzten Hohensarer"). Der Pfarrer von Bendern bezog den kleineren Zehnten von Haag weiter; als er aber auch von Salez denselben forderte, wurde er mit 5 Pfd. bestraft. Der katholische Freiherr Georg dagegen ermunterte die Haager zum Ausharren und versprach baldige Wiedereinführung 4 4
	        

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