Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

40 III. Die Seelsorge bis zum Untergang des Klosters. an sie nach Chur abgeliefert werde, weil daraus 200 Schüler erhal- ten werden. Der Pfarrer von Bendern ?. Georg Feuerstein, als Vertreter des Abtes von Roggenburg, machte dagegen geltend, daß der Zehent im Haag dem Pfarrer von Bendern, den Patres von St. Luzi, gehöre, welche die Seelsorge im Haag zu versehen haben, nicht aber denen, welche jetzt widerrechtlich das Kloster und dessen Be- sitzungen in Händen haben. Die Parteien kamen vor den hohen- sarischen Ammann in Salez. Es wurden die alten Urkunden vorge- legt. Von dem Ammann sind drei Urteile ergangen: Weil der Ze- hent laut Urkunde der Pfarrpfründe Bendern geschenkt sei, soll nie- mand gegen diese Schenkung sein. Die Schenkung ging an die Kon- ventherren von St. Luzi; da aber dort keine mehr sind, geht sie an die Pfarrer von Bendern, damit die Leute im Haag von den- selben auch seelsorglich versehen werden. Wenn das Kloster zu St. Luzi wieder hergestellt werden sollte, gehört der Zehent wieder dort- hin. — Die Churer appellierten nun an die Eidgenossen. Diese aber anerkannten die Unabhängigkeit der hohensarischeu Gerichtsbarkeit. Darauf brachten die Churer die Sache vor den Freiherren Ulrich Philipp selbst, welcher auf den 2. Mai 1544 einen Rechtstag ansagte in das Schloß Forstegg. Der Freiherr bestätigte das Urteil seines Ammcmns. Weil die Pfarrei Bendern den Patres von St. Luzi „zu Eer Gottes über die Überbelibung das lebenmachenden hailigen krütz frey geschenkt" worden und nun haiter am tag und nit widerfochten, daß der Haag je und allwegen in die pfarr Bendern kilchhörig ge- wesen, die Brüder von St. Luzi aber von jeher Pfarrer in Bendern waren und es noch sind, so weist das Recht auf diese und nicht auf die jetzigen weltlichen Inhaber von St. Luzi hin. Diese haben daher „übel appelliert" und werden mit ihren Ansprüchen abgewiesen. In der geistlichen Verwaltung der Abtei trat nun eine Pause ein. Erst im Jahre 1542 ernannte der Papst den damaligen Dom- dekan Bartholomäus v. Kastelnur zum Administrator mit dem Versprechen, daß er Abt werde, wenn er innert 2 Jahren das Or- denskleid nehme. Er nannte sich dann auch in der Folge Abt und Domdekan. Er starb reich an Verdiensten um die katholische Sache und die Wiederherstellung des Klosters i. I. 1552. Das unglückliche Kloster St. Luzi war also um seine Besitzungen, um Haus und Heim in Bünden gekommen. Es sollte aber bald auch
	        

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