Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

172 Xll. Gründung der Pfarrei Ruggell. prin den Gemeinden Ruggell und Schellenberg einen Abfindungs- betrag von je 2000 Gulden, also zusammen von viertausend Gul- den O. W. in Silber aus jenen Geldern bar ausbezahlt, welche dieselbe vom kais. österr. Domänen-Ärar 
als Pauschalentschädigung für die zu übernehmende Kirchenbaupflicht erhält und sofern von der Gemeinde Gamprin an ,die Gemeinden Ruggell und Schellenberg leine wie immer Namen habende Forderung, die sich auf die Pfarre Ben- dern bezieht, gestellt wird, mag diese Forderung aus der Vergangen- heit herrühreil oder die Gegenwart oder die Zukunft betreffen. Nachdem aber die Errichtung einer selbständigen Seelsorgepfrün- de auf Schellenberg immerhin noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, so verlangen wir Vertreter der Gemeinde Schellenberg weiters, daß der auf uns entfallende Abfindungsbetrag von 2000 fl von der Ortsvorstehung Gamprin bei der landschäftlichen Sparkasse hinter- legt wird und dasz die fälligen Zinse zu Gunsten der GemeindeSchel- lenberg solange dem Kapital zugeschlagen werden, bis die Abkurung von Schellenberg vollzogen ist. Weiters beanspruchen wir die Berechtigung, bis zu diesem Zeit- punkt die Pfarrkirche zu Bendern besuchen und den gottesdienstlichen Funktionen beiwohnen zu dürfen, ohne deshalb einen Beitrag zu den Kirchen- und Pftündbaulichkeiten, zur Dotation der Pfarrpfründe, zur Kirchenparamenten-Beschaffung oder zum Meszner- und Organi-- stengehalt nach Bendern zu leisten. Endlich stellen wir die Bedingung, dasz die Berichtigung der an- läßig der schwebenden schiedsrichterlichen Verhandlung auf die Pfarr- gemeinde Bendern entfallenden Kosten lediglich die Sache der Ge- meinde Gamprin bleiben muß. Wird vorstehender Vergleichsantrag angenommen, dann möge die Gemeinde Gamprin mit dem österr. Domänenärar rücksichtlich der Benderer Kirchenbaulast beliebig abkommen und ihre Pfarrpfründe nach eigenem Ermessen dotieren. Die Gemeinden Nuggell und Schel- lenberg werden keine Einsprache erheben und keine Entschädigung for- dern. Die der Gemeinde Ruggell zufallende Ablösungssumme hätte als Kirchenbaufond die Bestimmung zu erhalten, nachdem das Jahres- einkommen des Kumten von Ruggell bereits aus Gemeindemitteln sichergestellt ist, jene der Gemeinde Schellenberg hingegen soll einen Teil des künftigen Pfründvermögens der zu errichtenden selbständigen
	        

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