Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

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XII. Gründung der Pfarrei Ruggell. weil dann der übrige Gottesdienst versäumt werde und auch der Got- tesdienst in Bendern verkürzt werde. Die Ruggeller zeigten auch gar keinen Eifer, weil manche den Gottesdienst ganz oder zum Teil ver- säumen, auch wenn er dort abgehalten werde. Es sei auch keine An- nehmlichkeit bei schlechtestem Wetter und in Winterskälte nüchtern nach Ruggell zu marschieren; doch solle von nun an, wenn die Ruggeller sich besser einstellen, immer ein Pater kommen. Darauf beschlossen die Ruggeller, den Feierabend an allen Sams- tagen wie von alters her zu halten, dabei zu läuten und zu beten, und am Tag vor dem 1. Mai Feiertag zu halten und nach Rank- weil zu wallfahren. Jm Jahre 1344 erhielt Pfarrer Schädler vom fürstl. Ober- amte die Mitteilung, der Fürst würde die Errichtung einer eigenen Seelsorge in Ruggell gerne sehen und bereit sein, einen namhaften Beitrag zu leisten. Er wurde ersucht, seine Ansicht darüber zu äußern sowie auch zu berechnen, wie groß der Entgang an Einnahmen für Kirche und Pfründe in Bendern wäre und welchen Gehalt der neue Seelsorger in Ruggell haben sollte. Pfr. Schädler ging mit Freuden auf dieses Anerbieten ein, da er die Wohltat einer eigenen Seelsorge für Ruggell anerkannte. Er be- rechnete nun den jährlichen Ausfall für die Pfarrkirche an Gefallen 15 fl 9 kr, für den Pfarrer 31 sl. Überdies bezahlte Ruggell allein den Benderer Meßner (60 fl 26 kr) und den Organisten (13 fl 12 kr). Der Pfarrkirche bliebe nur noch ein jährliches Einkommen von 31 fl, was ungenügend sei zur Bestreitung der jährlichen Auslagen, da z. B. i. Jahre 1343 die außerordentlichen Auslagen allein 34 fl be- trugen. Auch mußte ein marmorner Taufstein angeschafft werden. Zur Bestreitung solcher Auslagen müssen besondere Opfer aufgenommen oder Anleihen gemacht werden. Auf die Stolgebühren von Ruggell wollte der Pfarrer verzichten. Die Kapelle in Ruggell, meinte er, sei mit ihrem Vermögen von 2000 fl und da sie von der A. M. Haßler noch 500 fl zu erben hat, für ihre gewöhnlichen Auslagen genügend dotiert. Der Priester müßte 500 fl Gehalt haben ohne die Stolgebühren, dazu Wohnung und Ge- müsegarten, „da die angeseheneren und verständigeren Männer der Gemeinde Ruggell von der richtigen Ansicht ausgehen, ihrem Prie- ster ein hinreichendes Auskommen zu bieten, um dadurch die Erhal- tung eines tüchtigen Priesters erzielen zu können."
	        

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