Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

X. Vom Oehrischen Hof. 
155 Vorburger verkaufte seinen halben Teil an Balihasar Schob von Eams um 116 fl am 1. April 1716. Das Kloster kaufte dann diesen halben Alpteil i. J.172V wieder zurück. Es reparierte die Sennhütte, da im Winter 1761 der Schnee das Stalldach eingedrückt hatte und verbesserte die Alp durch Räu- mungen. In der Hütte waren 40 Brenten, 1 Rührkübel, 1 großes Kessi, 2 Pfannen, 1 Bett und anderes. Am 31. März 1764 schrieb der Vogteiverwalter Eilm von Ro- senegg zu Bludenz an den Abt Augustin in St. Luzi, nach dem kai- serlichen Pragmatikal-Eesetz vom 27. Nov. 1679 haben die österr. Untertanen die Freiheit, die nach diesem Datum von geistlichen Stif- ten und Klöstern erworbenen liegenden Grundstücke zu aller Zeit um den Kaufschilling, oder, wenn dieser überteuert worden, durch eine obrigkeitliche Tarierung bestimmte Summe wieder zu Handen nehmen und einlösen zu können. Nun sei es bekannt, dasz das Kloster St. Luzi das Alprecht „Heuberg" in Bludenzer Jurisdiktion gelegen nach 1679 an sich gebracht habe. Der Bürgermeister Müller von Bludenz wolle nun diese Alp kaufen und einlösen. Der Abt möge binnen drei Wochen mit dem Kaufbrief jemand nach Bludenz schicken, um das Aus- lösgeld in Empfang zu nehmen. Widrigenfalls würde die Alp tariert und das Geld beim Vogteiamte hinterlegt, und der Bürgermeister in den Besitz der Alp gesetzt werden. Der Abt protestierte (11. April 1764) gegen ein solches Vorge- hen. Er verlangte einen längeren Termin, da er das Schreiben des Vogtes erst am 9. April erhalten habe. Es sei unmöglich, sogleich die nötigen Akta aus dem Benderer Archiv zu bekommen und jetzt in dieser Schneezeit könne man die Alp nicht tarieren. Das Kloster sei schon lange im Besitze der Alp u. s. w. Diese zwei Schreiben wurden in Abschrift durch ?. Vinzenz Tusch mit einem Begleitschreiben an den Baron v. Summerau nach Freiburg geschickt (von der österr. Regierung). Jn diesem Begleitschreiben heiszi es, der Baron sehe, wie gewalttätig der Vogt v. Gilm mit dem Got- teshaus umgehe. Man bitte um Aufklärung über die Scmctio prag- matica, die angeblich am 27. Nov. 1679 erlassen worden sei. Was wolle denn der Vogt jetzt in dieser Hochalp tarieren? Etwa die Tiefe des Schnees, der sich von dieser Alp vor St. Johanni nicht entferne? Das Kloster habe die Alp schon 89 Jahre im Besitz und vieles daran verbessert und alle Steuer und das Weggeld immer erlegt. Nun sollte
	        

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