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X. Vom Ochrischen Hof, Regierung (Eubernium) in Innsbruck, aus den Nassauischen Akten habe man nur ein Aktenstück über
den Öhrischen Hof finden können, und dieses beweise die
Vereinigung dieses Hofes mit der Pfarrei und enthalte
die bestimmte Erklärung des Rentamtes von Feldkirch, dasz die 76 Viertel Korn aus Rankweil bezogen und ver- rechnet wurden. Schon
i. I. 1314 hatte der Rentamtsverwalter Eruber
an seine Regierung geschrieben, der
Ohrische Hof sei von der Nassauischen Re- gierung
der Pfarrei überlassen worden. Der
Ohrische Hof ließ aber
die österreichischen Beamten nicht schlafen. Es erging an den
damaligen Pfarrprovisor Theuille der Be- fehl,
zu beweisen, mit welchem Rechte er die Lehenfrüchte vom
öhri- schen Hof beanspruche. Er antwortete darauf am 11. Dez. 1319. „Ich erkenne aus einer öberämtlich
mir zugestellten Anweisung das Verlangen der k. k.
Staatsgüter-Inspektion über die Stockung der seit der
königl. baierischen Zwischenregierung ins Rentamt nach Feldkirch nicht
mehr geflossenen Eefälle des
Ohrischen Hofes, die seit- her von der Pfarrei Bendern wären bezogen worden, Aufklärung zu geben mit Dartun der Gründe, die die Pfarrei zur
Beziehung dieser Eefälle seither veranlaßt haben
mögen. Ich bin beflissen, einem dazu eigens erhaltenen oberamtlichen Auftrag mit folgender Erklärung zu entsprechen. i > Nach dem Ableben des letzten
Hochw. Psarrer?. Andreas
Mai- ser, Kapitularen des Klosters St. Luzi zu Chur, am 2lö. Mai 1316 war ich durch
den Fürstbischof zur Verwaltung der Pfarrei abgeord- net worden. Es standen mir und
dem wesentlich notwendigen
Neben- priester, wie durch viele vorgängige Jahre den
Vorfahren nebst ande- ren von
alten Zeiten her bestimmten Pfründgütern auch der Ohri- sche Hof zum
nötigen, schon gar
nicht überflüssigen Unterhalt bereit. Nie wandelte mich, so wenig als je einen es an, eine Untersuchung zu unternehmen,
ob unzulässige, ungerechte und etwa durch Schleichwege errungene Eefälle
vom Öhrischen Hof bisher genossen worden wären. Ähnliche Versuche würden wohl keinen gangbaren Weg finden, wenn man sie auch nur denken dürfte. Wie notwendig aber der
Ohrische Hof der Pfarrei zum Unterhalt zweier Priester einverleibt sei und
bleibe, beweist zum Genügen die eigene Erfahrung. Jm Jahre 1316 und 1817, wo der Weinwachs zum Unterhalt auf
einer sehr mühsamen Pfarrei nicht hinreichend aus-