IX. Vom Zehenten. 133 legten Äckern und Weinbergen, wurde von dem fürstlichen Oberamt für Eigentum des Landesherren erklärt und vom fürstlichen Verwalter eingezogen. Da aber der Zehent eine uralte Abgabe an die Pfarrer war,
fühlte sich die Geistlichkeit da- durch in ihren Rechten gekränkt, führte darob beim Oberamt Beschwerde und, als diese nichts fruchtete,
beim Bischof. Dieser erließ (1719) ein Abmahnungsschreiben an
den fürstlichen Verwalter und drohte ihm mit dem Banne.
Als diese Drohung wirkungslos
blieb, setzte er sie ins Werk und lieh von allen Kanzeln die Erkom- munikation verkünden gegen den Verwalter
und seine Gehilsen. Der Fürst Anton Florian, dem die Beamten den Vorgang berichtet hatten, glaubte, nur
der Kaiser könne
in diesem Falle entscheiden und richtete ein scharfes Mandat an
die Geist- lichen des Landes.
Besonders scharf getadelt wurden die Pfarrer von Triefen, Schaan und Bendern und die beiden
Hoflapläne, sowie der Bischof, der die Sache vom geistlichen Gerichte entschieden haben wollte. Die nicht genannten Pfründen hatten
in dieser Streitsache kein eigenes Interesse,
weil sie keinen Novalzehnten be- zogen. Der Fürst befahl nun, dasz auf
alle geistlichen Güter, die im Fürstentum lagen, auf alle Einkünfte, Möbel und Effekten
der Geistlichen bis Austrag der Sache Beschlag gelegt und obrigkeitlich verwaltet
werden sollten, desgleichen auf alle durchpassierenden Güter und Einkünfte, welche
dem Bischof, dem Abt von St. Luzi und anderen graubündnerischen Geistlichen (Domkapitel), die aus irgend eine Weise vom Bischof abhingen, gehörten.
Auch soll nicht der halbe, sondern der ganze Novalzehnt
zur fürstl. Verwaltung gezogen werden.
Endlich solle von den jenen Geistlichen angehangen Kapitalien nichts verabfolgt werden, weder Kapital noch Zins, auch nicht der gewöhnliche Zehent, alles bei schwerer Strafe, bei Kon- fiskation von Hab und Gut, bei Leib- und
Lebensstrafen. Dieses drakonische Mandat
roch stark nach der Feder
des fürstl. Kommissärs Harprecht. Besonders hart
wurden also die Pfarrer von Schaan, Triefen und Bendern und die Hoflapläne behandelt. Nicht nur wurden ihnen alle Einkünfte entzogen, sondern
Aufseher bestellt, daß ihnen niemand etwas bringe oder für sie arbeite. Der Abt Milo bat einen Herrn,
der nach Wien reiste, um seine Verwendung beim
Fürsten. Dieser berichtete aber, die Sache
liege schon beim kaiserlichen Reichs- hofrat. Da der verordnete Sequester dem
Kloster St. Luzi, das von den Einkünf- ten aus Liechtenstein leben muhte, besonders drückend war, trug der Abt
dem da- maligen
Psarrer in Bendern P. Marianus Heisz, auf, bei den
Beamten in Vaduz eine
Aufhebung desselben zu bewirken. Der Pater berichtete an den Abt, er habe dem Landvogt die Bitte vorgetragen und die Antwort bekommen: der Abt soll beim Bischof die Aufhebung des Kirchenbannes für die
Kirche in Bendern auswir- ken,
dann soll dem Kloster alles verabfolgt werden. Der Grund
zu dieser For- derung an den
Abt sei, weil das
Kloster, im Geistlichen und Weltlichen privili- giert, nicht
vom Bischof abhänge. Würde der Abt die
Erkommunizierten in die privilegierte Kirche zu
Bendern einlassen und ihnen die
Sakramente spenden, so würde man ihm nicht nur alles zustellen, sondern
den Wohlstand des Pfarrhauses in Bendern nach Kräften befördern helfen. Der Sequester werde aber auf den anderen Pfründen so lange bleiben, bis wenigstens die Hälfte des Novalzehnten der Herrschaft bleibe.