Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

V. Geschichte des Benderer Patronatrechtes. 
113 sters angebracht, ein Beweis, daß die Kirche Eigentum des Klosters war. Das Wappen habe im oberen Feld zwei Löwen, im unteren ein Pfero und über dem Ganzen eine Krone gezeigt. An der linken Seite des Kirchenchores war eine kleine länglichrunde, gemalte Scheibe angebracht mit der Umschrift: Kaiser Heinrich Eottesfürchtig heilig und fromm hat gestiftet viel herrliche Bistum. Anno 1639." Das Bild zeigte eine Figur im Kaiserornat mit Zepter, Krone und in der Hand eine Kirche mit 3 Türmen haltend. Daraus gehe hervor, daß Kaiser Heinrich ein Wohltäter oder Stifter unserer Kirche war, oder richtiger, daß er die Schenkung Limpachs bestätigte. Daß die Kirche einstmals zu Klosterzwecken diente, dafür sprechen auch die im Chöre angebrachten 15 Chorstühlc, was sonst in keiner Landkirche vor- komme. Auch wurde der Pfarrhof in der Volkssprache „Kloster" ge- nannt." So die Aussagen des Pfarrers Schädler, die ganz inter- essant sind. Leider sind alle diese Dinge, die an das Kloster St. Luzi erinnerten und in der Kirche damals noch vorhanden waren, bei dem Umbau in den späteren Iahren verschwunden und nie- mand weiß, wohin sie gekommen sind. So hat man auch die Grab- denkmäler der Abte und Patres aus der Kirche pietätlos verschwin- den lassen. Was den oben erwähnten Kaiser Heinrich anbetrifft, dürfte Kaiser Heinrich II. der Heilige gemeint sein, der ein Wohltäter des Klosters war. Während Herrn Schädlers Pfarramtsverwaltung begann der Streit wegen der Baupflicht zwischen der Pfarrgemeinde Bendern und Österreich wieder. Im Jahre 1379 war ein Schiedgericht be- stellt worden mit dem Bischof von Chur als Obmann, Dr. Würsch in Chur als Vertreter der Gemeinden und Dr. Costner in Innsbruck als Vertreter Österreichs. Die Klageschrift der Gemeinden umfaßt 37 Blätter, die österr. Antwort 45 große Blätter mit kleiner Schrift. Landesverweser v. Hausen, der beide Aktenstücke studiert hatte, machte dem Bischof, als dem Obmann, den Vorschlag einer fried- lichen Verständigung. Der Vertreter Österreichs, der die Schwä- che seiner Position einsah, war dazu bereit, und auch die Gemeinden. Der Landesverweser machte für diesen Vergleich folgenden Vorschlag: Das Patronat und das Präsentationsrecht und die Pflicht der In- standhaltung der Kirche und Pfründgebäude geht aus die Psarrge- meinde über, wogegen das Ärar der Pfarrgemeinde Bendern ein Bau- fondkapital von 17990 fl O.W. zur Verfügung zu stellen hat, das in 8 8
	        

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