Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1921) (21)

bringen und mußten ihren Teil bei Neubauten und Reparaturen an den Kirchen, den pfarramtlichen Gebäuden und jenen der von Pfarrer v. Kriß 1689 gestifteten Kooperatur beitragen. Zu ähnlichen Lasten und Abgaben waren auch die der Pfarrkirche in Schaan inkorporierten Triesenberger verpflichtet. Bei den Gpfergängen in der Kirche hatten die Triesner den Vorrang und mutzte auch der „Fürnemste" vom Berg dem „Mindesten" von Triesen den vortritt lassen. Bei !der großen Entfernung zwischen Triesen und Schaun einerseits und Triesenberg andererseits lastete eine gewaltige Arbeit auf den Schultern der Pfarrherrn, die durch die schlechten Wege nicht ver- ringert wurde. Die Gründung einer eigenen Pfarrei war für Triesen- berg eine dringende Notwendigkeit und die diesbezüglichen Vor- stellungen fanden beim Fürsten Wenzel geneigtes Gehör. Der Stiftbrief, mit welchem der Fürst die Pfarrpfründe am Triesnerberg errichtete, hat folgenden Wortlaut: „Wir Issef Wenzel des heiligen Römischen Reiches Fürst und Regierer des Hauses von und zu Liechten- stein, von NiKolspurg, Herzogen zu Troppau und Iägerndorf in Schlesien, Gras zu Ritberg, Ritter des goldenen vliesses wie auch des heiligen Stephani-Grdens Groß-Kreuz, Ihw Rom. Kayl.> zu hungarn und Boeheim Königl. Apostol Majestät etc. etc. wirklich geheimer Rat, General-Feldmarschall, Feld-, Land- und Haus-Artillerie Direktor, Gbrist über ein Regiment Dragoner und Thes des Feld- Artillerie Regiments etc. etc. Urkunden und bekennen hie mit: Demnach unsere Ge- meinde am Triesnerberg in unserm Reichsfürstentum gelegen, uns Memorialit:r untertänigst vorgestellet, daß sie, dieTriZ^nerberger, einen gar wilden und nur mit größter Mühe zugängigen Berg be- wohnen, aus welchem ihre sehr weitschichtig auseinander gesprengte, zugleich aber doch zahlreiche Wohnungen den Zugang zur Pfarr- und Mutterkirchen dergestalten beschwerlich machten, daß etwelche zu zwey und mehrere Stunden und zwar bei rauher Winterszeit mit wirklicher Lebensgefahr herunter zu steigen hätten; aus welcher Entfernung notgedrungen folgen müßte, daß sie denen Gottesdiensten öder selten oder gar nicht beiwohnen Könnten, die christliche Unterweisung der Iugend verabsäumet wurde, mancher Kranker (gleichwie schon öfters geschehen) ohne die heiligen Sakramenten sterben müßte. Als, haben wir in der beträchtlichen Rücksicht, daß auch unser in Liechtenstein
	        

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