Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1921) (21)

Schwäbischen Kreises sowie die Zusicherung, daß seine Einführung in den Reichstag zu Regensburg nachhaltig betrieben werden sollte. Kls er durch den Rausvertrag vom 22. Februar 1712 die Herrschaft Vaduz erwarb, war er in den Besitz der geforderten fürstenmäßigen Güter gekommen, aber ein früher und plötzlicher Tod hinderte ihn, seine Bestrebungen für den Glanz seines Hauses vollends zu verwirklichen. Er starb wenige Tage, nachdem die Untertanen der Reichsgrafschast Vaduz ihrem neuen Landesherrn gehuldigt hatten, und zwar ohne männliche Nachkommen zu hinterlassen- seine zwei Söhne Karl Ioses und Franz vominik sanken im blühenden Klter von zwanzig und ' zweiundzwanzig Iahren vor ihm in das Grab. Die Regentschaft des fürstlichen Hauses und das FideiKommiß gingen nun aus die Linie des Fürsten Gundacker über und zwar an den Fürsten Knton Florian (1718—1721), welcher als Thes und Regierer des fürstlichen Hauses die von seinem Vorgänger in die Wege, geleiteten Bemühungen zielbewußt weiterführte. In Kaiser Karl VI., dessen Erziehung Knton Florian geleitet hatte und der ihm auch anderweitig weitgehend verpflichtet war, fand er einen vielver- mögenden Förderer seiner Pläne. Der 15. Februar I7lZ war der Tag der feierlichen Einführung des liechtensteinischen Gesandten auf dem Reichstage zu Regensburg. Die beiden Herrschaften Vaduz und Schellenberg hatte Hans Kdam testamentarisch seinem Neffen, dem Fürsten Wenzel vermacht und zwar Äs ein FideiKommiß, das sich nach dem Rechte der männlichen Erstgeburt vererben sollte, ebenso den Knspruch auf das obengenannte Kapital von 250,000 Gulden. Da Fürst Wenzel noch minderjährig war, führten für ihn, wie bereits oben erwähnt, Fürst Walter Vietrichstein und Graf Maximilian Kaunitz die oor- mundschaftlicheRegierung- Kaiser berichtet: Die Verordnungen, welche von dieser Seite nach Vaduz erlassen wurden, „lauteten sehr scharf und stachen sehr gegen den bisherigen Brauch ab" (S. 445). Die Kunde von der Volljährigkeit des Fürsten wurde deshalb sehr be- grüßt und das Kaiserliche ResKript vom 26. Iänner 1718, wodurch die Uebernahme der Regierung durch den Fürst Wenzel bekannt- gegeben wurde, mit Freude aufgenommen. Fürst Wenzel sollte jedoch einstweilen nur wenige Iahre im Besitze dieser beiden Herrschaften verbleiben. Um nämlich die für seine Person erhaltene Einführung auf der ReichssürstenbanK auch seinen Nachfolgern zu sichern, wozu
	        

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