Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1921) (21)

45 die teilweise Abänderung der Zteuergesetze.^) Die wich- tigste Abänderung bezieht sich aus die Renteneinkommen, welche im Zinne einer Progressionssteuer zu bedeutend höheren Steuersätzen, die bis zu 10"/<> steigen, herangezogen werden sollen. Ferner wurden für Dienst- und Berufseinkommen, denen auch die Einkommen aus Handelsgeschäften und aus nicht fabriksmäßigen gewerblichen Unter- nehmungen gleich zu werten sind, Steuersätze festgestellt und zwar bei Einkommen bis 2000 Kronen 
mit 1/2 °/o, bei solchen von 2000 bis MW Kronen mit 
l 0/0 und bei solchen über 50(10 Kronen mit 2 «/». — Das dritte Gesetz verfügte die zeitweilige Einstel- lung der Steuer-Gebühren und T ax ü b e r w ei fun g e n Im Artikel 1 werden die in den Gesetzen vom' Iahre 1898, 1900 und 1912 vorgesehenen Ueberweisungen eines Teiles der dort angeführten Steuern, Taxen und Gebühren an die Gemeinden und den landsch. Armenfond bis auf weiteres eingestellt. Im Artikel 2 wurde hin- gegen bestimmt, daß Künftig die Armenfondszinse zur Gänze ohne den bisherigen Abzug den Gemeinden zuzuteilen seien. — Die aus de.n vorgenannten drei Gesetzen der Landeskasse zufallenden Mehr- einnahmen beliefen sich aus etwa 100.000 Kronen. — Außerdem wurde vom Landtage bei der Budgetberatung beschlossen, die seit vleien Iahren nur mit 
1 0/0 berechnete Landesgrundsteuer auf 2 «/o. erhöht. Zur Annahme Kam serner eine Gesetzesvorlage betreffend An- rechnung der pon L eh rp ers on en^ im Ausland zuge- brach ten Dienstzeit bei ZuerKennung der Dienstalterzzulage und Bemessung der Pension.^) Die nähere Prüfung der einzelnen Fälle wurde im Gesetze dem Ermessen des Landesschulrates anheim gestellt. 5 Die zum Ausbaue unserer Verfassung vom Landtag gewählte Kommission Konnte trotz wiederholten Bemühungen zu Keinem gedeihlichen Ziele gelangen, weil der Führer der „Volks- partei" meist grundsätzlichen Widerstand leistete. Besonders die von dem Vertreter der Volkspartei v erlangte Vermehrung der A b g eor dn e t en m and a t e und die Herabsetzung des Wahlfähigkeitsalters drängten zur Entscheidung, wofür die L. G. B."Nr. 5 1919, Ges. 
v. 1̂. Jänner 1919. ^) L. G. B. Ur. 9 1919, Ges. v. 29. Zänner 1919. L. G. B. Ur. 6, Ges. v. In. Febr. 1919.
	        

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