Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1921) (21)

Der vorliegende Bericht über die Tätigkeit des Landtages und die politischen Vorkommnisse in Liechtenstein während der Oeit- periode 1912—1919 
schließt sich meiner in den früheren Jahrbüchern (I, III, IV, XII und XIII)' veröffentlichten .Lan.dtagsgeschich.te von 1862—1911 an. Ich habe die gleiche Anordnung des Stoffes und Darstellungsweise beibehalten, 
die ich meinen früheren Arbeiten zu Grunde gelegt hatte und die auch von berufener fachmännischer Seite b eifällig beurteilt worden war. Es muß jedoch bemerkt werden, daß die ausführlicher gehaltene geschichtliche 
Schilderung sich auf den Zeitraum von 1912 bis Mitte 1919 beschränkt und die nachherigen politischen Vorkommnisse nur soweit erwähnt werden, um die Aus- sichten der Gegenwart einigermaßen bewerten zu Können. Die ersten Jahre von 1912 an 
bewegtm sich noch in normalen, Geleisen und trugen wesentlich zum weiteren Ausbau unserer öffent- lichen Einrichtungen bei. Das gilt besonders von der bereits schon fünf Jahre früher in Angriff genommenen Justizreform. Damals hatten bekanntlich die ungleichen grundsätzlichen Auffassungen« zu starken Differenzen zwischen Regierung und Landtag geführt, wobei der Landtag besonders für strikte Trennung von Justiz und Admini- stration eingetreten war und ein Verufungsrecht der Regierung in justitiellen Sachen abgelehnt hatte. Die Regierung gab nun ihren früheren Standpunkt auf und vorbereitete mit Hilfe von Fachmännern neue vorlagen für den Zivil-und Strafprozeß. Die beiden der in dieser Hinsicht rühmlich bekannten österreichischen Gesetzgebung nachgebildeten Prozeßordnungen Kamen im 
Jahre 1912 und 1913 zur endgültigen Annahme. Die Zivilprozeßordnung fand im Jahre 1915 eine volkstümliche Ergänzung durch die Einführung der Ver- mittlungsämter. ,
	        

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