Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1921) (21)

4l aufgeboten, an diesem Tage in und vor dem Regierungsgebäude recht zahlreich zu erscheinen. Da marschierten aber ganz unerwartet und zum ersten Male auch Männer der andern Richtung auf und zwar einige hundert Unterländer, 
die sich in ruhiger Ordnung vor dem Regierungsgebäude postierten. Zusammenstöße wurden glück- licher Weise verhütet. Die Unterländer brachten ein Lebehoch auf den Fürsten aus und zogen bald ab, nachdem der Vizepräsident Walser und der Abg. Peter 
Büchel sich mit ihnen besprochen hatten. Die Landtagssitzung wurde frühzeitig aufgehoben, da eine Einigung über die in Frage stehende Landtagsaufläsung nicht zu erzielen war. Wenige Tage nach diesem vorfalle traf p rin z K ar l Liech - tenstein, ein Neffe des Landesfürsten, in Vaduz ein. Er trat sofort mit den Mitgliedern des provisorischen Vollzugsausschusses und mit Landtagsabgeordneten in Fühlung. Km 9. Dezember Kamen die Landtagsabgeordneten im Regierungsgebäude zusammen, auch der frühere Präsident und Abg. Kanonikus Büchel und Ioh. Wohl- wend waren dazu erschienen. Man 
einigte sich über verschiedene Punkte. In erster Linie wurde mit allen gegen eine Stimme vor- geschlagen, daß Prinz Karl, der bis zum Kriege in der politischen Verwaltung Niederösterreichs und im Handelsministerium tätig war, zum Landesverweser berufen werde, um eine verfassungsmäßig? Re- gierung herzustellen. Ferner einigte 
man sich über mehrere Punkte, die als Grundlage bei dem demnächst vorzunehmenden Ausbau der Verfassung dienen sollten. Einhellig war man der Ansicht: Die Regierung solle Künstig aus dem vom Fürsten im Einvernehmen mit dem Landtag ernannten Landesverweser und aus zwei vom Land- tage gewählten RegieMngsräten (bisher „Landräte" genannt) be- stehen. Bei Bestellung eines Landesoerwesers oder von Beamten sollen in erster Linie hiesür geeignete Liechtensteiner in Betracht Kommen. Wenn ein Mitglied der Regierung das ^vertrauen des Volkes verliert, soll der Landtag berechtigt sein, die Enthebung desselben beim Fürsten zu beantragen. D ie Sitzungen des Landtages sollen 
ohne Rücksicht aus die Jahreszeit nach Bedarf einberufen werden. Die politischen und gerichtlichen Berufungsinstanzen sollen mit Ausnahme des obersten Gerichtshofes in das Land verlegt werden. Bereits am 1Z. Dezember wurde Prinz Karl Liechten- stein vom Fürsten zum Landesverweser ernannt. Er trat sofort seine Stelle an. Der Vollzugsausschuß trat zurück. Die
	        

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