Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1921) (21)

geben, einer zuweitgehenden Güterzerstückelung bei Erbsabhandlungen usw. Künftig vorzubeugen. Das Jahr 1913 brachte das Land infolge verschiedener Miß- geschicke in eine bedrängte wirtschaftliche Lage. Im März war ein großer Brand in Triefen, der April brachte ungewöhnlich starken Frost, welcher die Aussicht auf eine Obst- und Weinernte schon im Keime vernichtete. Dann folgte ein naßkalter Sommer und zugleich ein noch schlimmerer Feind: die Maul- und Klauenseuche, welche die Alpen und den größten Teil des Landes durchwanderte. Der durch diese Vorkommnisse verursachten Notlage suchte der Landtag zu steuern. Es wurde beschlossen, der landwirtschaftlichen LevölKe- nung angesichts der Futternot für die Dauer eines Jahres einen zinsfreien Kredit von 50.000 Kronen aus der Landeskasse zu bewil- ligen. Eine besondere Kömmission wurde bestellt, welche im Ein- vernehmen mit dem landwirtschaftlichen verein die nötigen Futter- mittel zu beschaffen hatte. Ferner wurde in Aussicht genommen, die anläßlich der Maul- und Klauenseuche erwachsenen Kosten für Wachen, Desinfektionen usw., die sich auf nahezu 20.000 Kronen beliefen, aus das Land zu übernehmen. Landesbeiträge wurden zu besonderen Zwecken ge- währt und zwar den Gemeinden Balzers und Mauren zu den Kosten der Schulhausvergrößerung beziehungsweise zur Schaffung einer Leh- rerwohnung. Die Gemeinde Nuggell erhielt einen Beitrag zur Er- stellung der Staudenstraße. Der, Gemeinde Triesenberg wurde für ihre hohen Armenauslagen eine besondere Landessubvention verste- hen. Die Klpgenossenschasten Guschg und Gapfahl erhielten den üb- lichen 20prozentigen Leitrag zu den Kosten zur Alpoerbesserungen. Das Lawena-KraftprojeKt wurde auch in diesem Jahre weiter verfolgt. Es wurde im Landtage lebhast bedauert, daß die Ne- gierung trotz des einstimmigen Landtagsbeschlusses betreffend den Ankauf die Wasserkraft usw. die nötigen Schritte unterließ und dem Projekte offenbar abgeneigt war. Gegen Schluß der Landtagsperiode lenkte die Negierung ein und Konnte am 8. Dezember dem Land- tage ein technisches Elaborat mit Projektverfassung zukommen lassen. Der Landtag beschloß dann auch zur Förderung der Sache, eine Kom- mission zu bestellen, das Urteil von besonderen Fachmännern ein- zuholen und weitere Wassermessungen vornehmen zu lassen. In die Kommission wählte der Landtag den Präsidenten, den Abgeordneten
	        

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