Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1920) (20)

— 33 
- erneuert, wornach jeder Schellenberger 1—2 Tage im Jahre den Ruggellern rouhren helfen muß. 1620. In einem Vergleich zwi'chen B endern- Eschen und Ruggell wird vereinbart, daß der Wald „Kratzerau" vvn Eeorgi bis Jakobi gefridet sein solle. Die Au zwischen 
Rug- gell und Eamprin sei gemeinsame Atzung. 1631. Die Gemeinde 
B en d ern - Esch e 
n verkaufte der Gemeinde/ Haag die Au Tschära um 4000 fl. Nachdem i. I. 1633 bei Ruggell der Rhein eingebrochen war, klagten die Ruggeller gegen die Ga mvrin er, weil sie ihnen nicht helfen wollten die Wuhre zu erstellen. Der Graf Kaspar v. Hohenems befahl daher allen Untertanen der Herrschaft Schellenberg, den Rugge'lern zu helfen, die Einbrüche zuzumachen. Später haben die Ruggeller das Wuhr allein zu erhalten. Als Wuhrgrenze zwischen Ruggell und Gamprin wurde der „Schlat" bezeichnet. In den Jahren 1619 und 1634 fanden zwischen Gamprin und Salez Wuhrstreitigkeiten statt. 1638 wurde die Schlatgasse, auf der bis dahin gemein- same Atzung war, zum Feld geschlagen. 1640 war ein Grenzstreit zwischen Ruggell und 
Schellen- berg. 1641 verkaufte der Graf v. Hohenems an die Gemeinde Eschen-Bendern den Buchwald aus Gantenstein um 500 fl. Davon trat die Gemeinde an die Schellenberger den vierten Teil ab. 1643 wurde die Gamprin er Au, die man dem Rhein abgenommen hatte, zu 23 Gemeindeteilen an jene Bürger ausgeteilt, die eigenen Rauch hatten. 1652 verkaufte der Graf Franz Wilhelm v. Hvhenems an die Gemeinde Mauren 55 Gemeindeteile am 
Schaan- wald gelegen um 55 fl. Im Jahre 1660 erlaubte der Graf den Ruggellern ihren Flachs „pleuen" zu lassen, wo sie wollten, mußten dafür aber jährlich 30 fl an die Schaaner Frühmeßpfründ zahlen. Die Gampriner dagegen einigten sich mit dem Müller von Ruggell wegen des Pleuellohnes aus 56 Kreuzer pro Tag für alle 3 Schlegel.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.