die zu Eschen seit 1276 dem Benediktinerkloster zu Pfäsers und die zu Mauren seit 1382 dem Iohanniterkloster in
Feld- kirch. 7. Unter den Freiherren von Brandis und den Grafen von Sulz und Kohenems. Nach dem Tode des Graf-Bischofs Hartmann machten die Grafen von Sargans als die nächsten Verwandten von werdenbergischem Geschlechte ihre Erbansprüche auf die Länder Vaduz und Eschnerberg geltend. Ein Schiedgericht, dessen Obmann der Graf Friedrich v. Toggenburg war, entschied zu Gunsten der Freiherren v. Brandis. Doch hatten diese an die Sarganser Grafen 6000 Gulden herauszuzahlen. Die Freiherren liehen sich dann von den Kaisern Friedrich I I I. und Maximilian die Reichsunmittelbcirkeit ihrer Herrschasten abermals bestätigen. Weil das Landgericht in Rankweil sich trotzdem das Recht der Gerichtsbarkeit auch über die Leute der Freiherren am Eschnerberge anmaßte, sührten diese i. I. 1488 einen siegreichen Prozeß gegen die Stadt Feldkirch, die ihre am Eschnerberge seßhaften Ausbürger von den dortigen Steuern befreit haben und diese Streitsache vor dem Landgerichte zu Rankweil ent- scheiden lassen wollte. Im Schwabenkriege 1499 wurde Bendern in Asche ge- legt, weil die Leute daselbst den Schweizern Spott angetan haben sollten. Im Jahre 1567 starben die Brüder Sigmund und Ludwig v. Brandis kinderlos und ihre Länder fielen an ihren einzigen Bruder Johann, der Domprobst von Chur war. Dieser trat dieselben an den Sohn seiner Schwester Verena ab, nämlich an den Grafen Rudolf v. Sulz aus Schwaben. Zwar betrachtete der Kaiser Maximilian diese Länder als dem Kaiser
heimge- fallene Lehen und belehnte damit den Herzog Karl v. Oester- reich und den Freiherrn v. Königseck und entschädigte den Grafen Johann v. Sargans, der als letzter Sarganser
Erb- ansprüche auf die vaduzischen Besitzungen machte. Aber offenbar