Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1920) (20)

- 21 - zugefügt ward, machte sich alles daran, diese Sitze der Zwing- herrschaft zu zerstören. So brachen die Leute am Eschner- berg die Burgen Alt- und Neu-Schellenberg und gaben sie den Flammen preis." So teilten diese Burgen das Schicksal mit fast allen im Umkreis. Aber nach der für den Bnnd unglück- lichen Schlacht bei Bregenz (13. Jänner 1403) und nach dem Friedensschlüsse kehrten die Ejchnerberger wieder unter ihre Herren zurück, nämlich unter den Bischof Hartmann und den Grafen Albrecht v. Bludenz. Die beiden Festen Alt- und und Neu-Schellenberg scheinen nicht wieder aufgebaut worden zu sein, wenn auch ihr Name noch in den Urkunden vorkommt. In der sog. Landesrettung vom Jahre 1505 sind die Burgen nicht mehr als mit Geschütz versehen erwähnt, und um 1600 werden sie Burgställe, d. h. Ruinen, genannt. Eine Art Burg bildete nur noch der Kirchturm von Bendern, in dem Lärm- kanonen aufgestellt waren. Bald nach dem Appenzeller Krieg gingen beide Teile des Eschnerberges in andere Hände über. Im Jahre 1412 verkaufte Graf Albrecht die beiden Schel- lenberger Burgen samt allem, was dazn gehörte, d. h. die ganze Herrschaft Schellenberg, um 3346 Gulden an seinen Tochtermann, den Grafen Wilhelm v. Montsort-Tettncmg. Auch Bischof Hartmann verpfändete seine Hälfte des Eschnerberges um 4000 Gulden an seine Stiefbrüder, die Frei- herren Ulrich Thüring und Wolfhart v. Brandis, »nd trat sie ihnen bald auch käuflich ab. Als Graf Albrecht um 1418 starb, kam es wegen seiner Hinterlassenschaft, besonders wegen der Herrschaft Schellenberg zwischen seinen fünf Töchtern resp, deren Ehemännern zum langwierigen Streit. Eine dieser Töchter war die Gemahlin des Freiherrn Wolfhart o. Brandis. Eine andere, die Gräfin Agnes v. Kirchberg, verkaufte i. I. 1430 mit Zustimmung ihres Gemahls ihren Anteil am Schellenberg ,,Burgen, Leute, und Gut und Zubehör" an ihren Schwager Wolfhart v. Brandis. Das gleiche tat eine Dritte, die Gräfin Katha- rina v. Sar. Graf Wilhelm jedoch behauptete, vermöge seines Kaufbriefes den Alleinbesitz der strittigen Herrschaft zu haben. Mit ihm hielt sein Schwager Graf Thüring v. Arburg. Die Entscheidung wurde dem Kaiser Sigismund anvertraut,
	        

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