Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 45 — her der elfte, sondern nur der fünfzehnte Teil. Auch das wurde gerne bewilligt. Die Gemeinde schenkte zum Ersatz der Früh- meßpfründe ein Stück Gut im Unterforst. Da die Inhaber des Churer Lehens diesem Handel müßig zusahen, so verloren sie allen Anteil am Maschlinerzehnten, nach dem Grundsatze: wer schweigt, scheint zuzustimmen. Als das Land in den Besitz der Fürsten von Liechtenstein gekommen und Harprecht fürstlicher Kommissarius war, entstand zwischen der Regierung, welche vom Neugereutzehnten die Hälfte beanspruchte, und der Geistlichkeit ein mehrjähriger Streit, dessen Verlauf an anderer Stelle geschildert ist, und dessen Endresultat war, daß der Landesherr ein Drittel, der Pfarrer das Uebrige von diesem Zehnten erhielt. Unter Pfarrer Weuoweser, zu Ende des vorigen Jahrhunderts, wurden weitere Anstünde wegen des Novalzehnten mit der Ge- meinde behoben, welche das Churer Lehen von den Salis und Gugelberg für 400 fl. Bündner Währung jährlichen Zins inne hatte. Der genannte Pfarrer war auch Pächter des herrschaft- lichen Drittels. Er bezog im ganzen an Weinzehnten im Jahre 1780 aus dem Neubruch 
7/̂2, vom alten Zehnten 35 Viertel, in Summa 
42l/2 Viertel — 425 Liter. Hingegen im folgenden großen Weinjahre 1781 betrug der Zehentwein 341 Viertel (1 Viertel ----- 10 Liter), 1782 noch 220 Viertel. Der alte Zehent von Triesenberg wurde dem Pfarrer mit 22 fl. 
17'/2 kr. entrichtet. „Dieses Geld brachten jedesmal die Richter und Geschworenen der Rerggeineind, wogegen der Pfarrer denen selben gebräuchlicher Maßen jedesmal eine Quart Wein (2 Maß) und Brot gegeben." Die Ablösungssumme für ein Viertel Zehentwein betrug 26 fl. 40 kr. R.-W. Die Pfarrer waren von Wenoweser (1780) an bis Hofer (1827) auch Pächter des herrschaftlichen Drittels des Novalzehnten und bezahlten dafür 
16—17^2 fl- Pachtzins. Im Jahre 1827 wurde dem Pfarrer Hofer diese Pacht entzogen und der betreffende Zehent von der fürstlichen Domänenverwaltung selbst eingefext. Pfarrer Hofer protestierte zwar dagegen und appellierte sogar an den Fürsten. Ein Recht darauf hatte er natürlich nicht; aber er hätte durch den Weiterbezug dieses Zehnten gegen frühere Verluste
	        

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