Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

Guotenberg seligen sün, die nachgeschriebenen Lehen, die des bischofs und des Gotzhus lehen sind: ain zehend am Trisenberg mit aller siner zuogehörde, den vormals die von Unterwegen ouch von uns zu lehen gehept Hand. Behalten uns und unserm Gotz- hus all dienst und recht, die von uns davon beschehen svnd, und hierumb hat uns der elter Hans für sich und sin brüeder geschworn ze dienen, alz lehenlüt iren Herren dienen und trüw und wahrhait ze laistend. Chur am Zinstag vor sant Thomastag anno 1410." (XXVI. Jahresb. der hist. Ges. v. Graubünden, S. l91.) Heinrich Gantner von Vaduz, Vormund der'zwei jün- geren Brüder Heinrich und Hans von Gutenberg, die noch nicht volljährig waren, nahm sür diese bis zu ihrer Volljährigkeit dos Lehen in Empfang. Während fo der Zehent ob dem Wald (am Triesnerberg) den Gebrüdern von Gutenberg verliehen war, kam der Zehent unter dem Wald (zu Triesen) i» den Besitz der Edlen von Reichen stein. Heinrich von Unterwegen, der Alte, hatte dieses Lehen von Hainz Stöckli erkauft und hatte es inne bis 1413. Da bat er den Bischof Hartmaun, seinen Herrn, das Lehen auf Hans von Reichenstein, den Sohn seiner Tochter, zu übertragen. — Hans von Reichenstein (der Sohn des Ritters Wilhelm von Reichenstein und der A. von Unterwegen) erhielt den Zehnten „im Trisner kirchspel under dem Wald am lieben Frowen abent im herbst" 1413 und am 7. April l417 wurde ihm derselbe durch Bischof Johann III. wieder bestätiget. Am Mittwoch, nach St. Erasmustag 1459 ist die Verein- barung von 1408 durch das Landgericht zu Rankweii aufs neue bestätiget worden. Damals waren aber nicht mehr die Reichen- steine (die ' damals schon' ausgestorbeu oder weggezogen waren), sondern Heinrich von Gutenberg Inhaber dieses Lehens. Bei diesem Geschlechte blieb dasselbe gegen 100 Jahre, nämlich bis 1. Febr. 1544. Der damalige Lehensinhaber, HanS von Gutenberg scheint alt und kinderlos und sein Geschlecht im Aussterben gewesen zu sein. Hans von Gutenberg war auch im Besitze des Triesner- ber ger Zehentlehens gewesen. Auf seine Bitte nahm ihm am 1. Febr. 1544 Bischof Lucius von Chur daS Lehen ab und über- gab es dem Balthasar von Rämschwag, welcher kaiserlicher Vogt
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.