Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 274 — Bis dahin ging die Sache glatt ab; aber bei der Ziehung der Grenzlinie gab es wieder Späne. Zwar beriefen sich beide Gemeinden auf den Brief von 1595, welcher einen Markstein auf Hans Schurtis Wiesen in Silvaplana angibt, und von welchem Markstein aus die Linie in gerader Richtung über den Rhein in die obere Dole des grünen Büchels zeigen soll. Um Streitigkeiten vorzubeugen, trat auf Antrag der Gemeinde Triesen eine Kom- mission mit dem Landvogt Menzinger an der Spitze und dem Grundbuchführer Peter Rheinberger zusammen. Nachdem die Kom- mission an Ort und Stelle angekommen, ließ sie sich von den Parteien den Markstein auf Silvaplana, den überm Rhein ge- legenen grünen Büchel und die auf diesem befindliche obere Dole zeigen. Was den Markstein auf Silvaplana betraf, zeigte eine jede der beteiligten Gemeinden einen andern an. .Triefen wies ihn einige Schritte über der Landstraße auf den sog. Silvaplana-Wiesen nahe an der Grenzscheide der Wiesenatzung an. Balzers hingegen zeigte einen anderen ob diesem in gleicher Linie mit der Weid- grenze, näher dem Berg zu, vor, weil von diesem Stein aus in einen anderen Stein auf den Zipfelwiesen die Grenze des Weide- rechtes gewesen sei. Die Balzner ließen sich aber ohne Mühe her- bei, den von Triesen bezeichneten Stein als den richtigen anzu- erkennen, unter der Bedingung jedoch, daß diese Anerkennung ihre über der Straße gelegene Wiesenatzung nicht berühre. — Auch iu Betreff der Dole auf dem grünen Büchel war man ungleicher Ansicht. Die Balzner hielten die nördlichere, die Triesner die süd- lichere für die im Briefe von 1595 gemeinte Dole. ' Obwohl die Auffassung der Balzner die größere Wahrschein- lichkeit für sich hatte, war. sie doch nicht evident. Die Kommission schlug daher vor, die Linie zu ziehen in die Mitte zwischen diese beiden Dolen. Damit waren die Vertreter beider Gemeinden ein- verstanden. Es wurden nun zwei Steine gesetzt, einer ain Rhein, der ändere am Mühlbach. Vertreter von Balzers waren: Johann Frick, Richter, Christian Brunhart, Jos. Leonz Büchel und Joh. Wolfinger; Vertreter von Triesen: Lorenz Kindle, Richter, Jakob Kindle, Jos. Bargetzi, Jakob Kindle und Gregor Gasner. Im Jahre 1839 wurden auf diesem Gebiete, im Heulos, Sandteile ausgeteilt auf alle Bürger mit und ohne Hausnummer mit der Verpflichtung zu Zug- und Handdiensten am Rhein.
	        

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