Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

I / — 270 — im Jahre 1786 hatte die Gemeinde Balzers dem fürstlichen Ober- amte vorgestellt, wie der Rheinstrom die Viehatzung in der unteren Balzner Au, sowie die sogenannten unteren Neugüter und das Frühmeßpfrundgut bei der Balzner Mühle von Jahr zu Jahr mehr überschwemme und zugrunde richte, die neu erbaute Landstraße im Heilos mit Schlamm bedecke und nach und nach ganz ruiniere und endlich durch Zurückschwellung des Mühlbaches auch die ganze Mühle ins Wasser versetze, so daß oft längere Zeit nicht gemahlen werden könne, wodurch die ganze Gemeinde Balzers in eine höchst unangenehme Lage versetzt sei. Solches haben sie fast alle Jahre zu erleben und es bestehe höchste Gesahr nach und nach ganz ver- senkt zu werden, wenn von Amtswegen nicht Abhülfe geschaffen werde. Ursachen dieser Sachlage seien: 1. Weil der wilde Rheinstrom vom 8.—9. Wuhrmeß nicht in sein bestimmtes Rinnsal eingewuhrt werde und deshalb ein größerer Teil desselben ungehindert in den Balzner Mühlbach fallen könne, diesen dann mit aller Gewalt zurücktreibe und mit Schlamm anfülle; - 2. weil der schnelle Lans, welchen der Rhein von seinem Ursprung an bis dahin hat, teils durch das Wuhr bei dem Kappele, welches die Gemeinde Triesen widerrechtlich über dem Mühlbach bergwärts angesetzt habe, teils aber auch durch den schon ange- häuften, noch immer von Jahr zn Jahr auf den gänzlich ver- lassenen triesnerischen Rheingrenzen sich anhäufenden Sand und die Steine gehemmt werde, und folglich der Mühlbach, mit Morast augefüllt, seinen Lauf nicht inehr machen könne, sondern gänzlich verwachsen und sich in, die umliegenden Felder und Auen verlieren müsse. Man hätte bei Errichtung des Wuhres bei dem Kappele darauf bedacht sein sollen; aber der Mühlbach habe dortmals seinen ordentlichen Auslauf ob dem Wuhr durch die Au noch ge- habt, und der Sand sei noch nicht hoch gewesen und erst durch die Nachlässigkeit im Wuhren so angewachsen. — Die Gemeinde Balzers bittet das Oberamt hierin Wandel zu schaffen. Diese Aufforderung an die Triesner scheint wirkungslos ge- blieben zu sein. Ueber die Besitzrechte und Wuhrpflichten in jener Gegend herrschte überhaupt große Unsicherheit, bis die Sache end- lich in den Jahren Z831 und 1835 entschieden wurde.
	        

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