Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

Anton Regele und Anton Frömmelt legten mit Bewilligung des Fürsten ihr Amt nieder. Do die ihnen feindlich gesinnte Partei dieser Resignation unehrenhafte Beweggründe unterschoben, mußte am 19. Sept. 1774 vor versammelter Gemeiudc ein fürstliches Mandat vorgelesen werden, welches jene Männer in Schutz nahm und unter Androhung der höchsten Ungnade und gewisser Strafe die Schmähung derselben verbot. — Uebrigens hatte Triesen mit den südlichen Nachbaren zu gleicher Zeit (1763) einen anderen Handel, der nicht sehr vorteil- haftwar. Triesen war klagbar, daß die von BalzerS auch den gemein- schaftlichen Auftrieb und die Mitatzung auf den Wiesen Silva- plana vorgenommen haben, bevor die Triesner aus den Alpen gefahren waren; das habe gegen die Spruchbriefe verstoßen. Ueberdies streifen die Balzner mit ihrem Vieh aller Orten und schädigen so die den Triesnern eigene Gemeindentzung. Die Balzner erwiderten, daß sie kein Vorrecht auf den genannten Wiesen ver- langen. Daß in diesem Falle es so geschehen, daran seien die Triesner selbst schuld; sonst habe man sich immer gegenseitig über den gemeinsamen Austrieb verständigt. Man hätte auch die Sache unter sich ohne Prozeß und Kosten beilegen können. Dem schloß sich auch das Gericht an, und die klagende Partei mußte alle Küsten bestreiken. — Zwei Jahre später aber erging es den Balznern in einem gleichen Falle schlimmer. Sie wurden nämlich zu 20 sl. Strafe und zum Schadenersatz verurteilt. Nachdem im Jahre 1758 in der Triesner Au, Sevelen und dem Haberkopf gegenüber, das Wuhr samt dem dahinter ge- setzten Markstein durch einen gewaltigen Rheineinbruch weggenommen worden war, ist am 7. Juni 1759 in Gegenwart der beidseitigen Behörden daselbst ein neuer Markstein gestellt worden. Die Distanz zwischen diesem Srein und dem Rheinstrom betrug nur noch 39 Klafter, so daß also die Gemeinde Triesen an festem Lande 18 Klafter eingebüßt hatte. Es wurde also der Gemeinde zuerkannt, daß sie 57 Klafter festes Land beanspruchen dürfe von dieser Mark bis zum Strom. Der Markstein stand hinter der Land- straße und seine Scheinung ging in den Kirchturm von Sevelen. Ebenso wurde am 15. Februar 1764 ein neuer Stein im Gargnetsch gesetzt, weil der alte von der Rüfe mitgenommen
	        

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