Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

- 218 — jeder Zeit mit ihrer ganzen Gemeinde, mit Roß und Wagen zu helfen, bis das Wuhr — 20 Klafter lang — fertig erstellt ist. Die Anstünde mit den Balznern des Wuhres wegen, sollen vorerst genau geprüft werden. Mit der Erstellung des Wuhres scheint es trotzdem keine Eile gehabt zu haben. Da in dem Wuhrspruch vom 22. Jänner vorbehalten war, daß, wenn eine außerordentliche Rheingröße die Triesner bedrängen würde, so daß sie ihre vorgeschriebene Wuhr- arbeit nicht erstellen, könnten, die Schaaner und Vaduzer aus Nachbarlichkeit nicht aber aus Gerechtigkeit ihnen zu Hülfe kommen sollen, wurde unter dem 9. Juli 1640 vom Amte geschrieben: Die Spruchleute erkennen auf Grund des Augenscheines, daß die Gemeinde Triesen auf ihrem Boden soviel Holz und Stein zu rüsten hat, als zu diesem Werke nötig ist, und wenn das Mate- rial, gerüstet ist, sollen beide Gemeinden mit einander dasselbe an Ort und Stelle fahren und beide Teile alle ihre Zugtiere dazu brauchen. Wenn die Not es erfordert, das Wuhr zu machen, sollen auch beider Gemeinden Mannschaft das Wuhr machen helfen; wenns aber jetzt die Not es nicht erforderte, soll das Wuhr zu bequemerer Zeit durch beide Gemeinden wiederum gemacht werden. Die Erhaltung bleibt dann Pflicht der Triesner. Diese Er- kenntnis bezieht sich aber nur auf diesen Rhein- Einbruch. Jede Gemeinde hat ihre Arbeiten auf ihre Kosten zu erstellen; die Auslagen für die Amtsleute tragen sie zu zwei gleichen Teilen. Also gesprochen vom Landvogt Zacharias Furtcn- bach, Landschreiber Martin Mayr, Landammann Hans Hop, Am- mann Adam Oehri und Ammann Adam Nutt. Im Jahre 1640 am 22. März entschied das gräfliche Amt zu Vaduz einen Streit zwischen Triesen und Triesenberg wegen Holzbezug hinter dem Cu lmen. Die Triesner hatten gegen die Triesenberger geklagt, daß sie willkürlich Holz gehauen. Auf Gruud von Briefen wurde entschieden: daß die Triesner bei ihren Briefen sollen beschirmt werden, sie müssen aber mit den Bergleuten hinter dem Culmen holzen wie von alters her, die Bergleute aber sollen den Triesnern in ihren Wäldern nicht eigen- mächtig holzen, sondern das Holz auszugeben solle den Triesnern zustehen. Den Bergern dürfe das notwendige Holz an gebührenden
	        

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